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Gebäudeunterhalt: Verpflichtungskredit über vier Jahre (2017 bis 2020)
Mit einer Vierjahresbudgetierung für den baulichen und technischen Unterhalt der kantonalen Liegenschaften werden vorhandene Mittel wirtschaftlicher eingesetzt und alle Beteiligten erhalten eine wesentlich grössere Planungssicherheit. Der Regierungsrat hat an dem Landrat den Verpflichtungskredit für den Gebäudeunterhalt über vier Jahre (2017 bis 2020) beantragt.
Das Hochbauamt hat im Zusammenhang mit der rollenden Mehrjahresplanung die Möglichkeit einer Vierjahresbudgetierung für den baulichen und technischen Unterhalt der kantonalen Liegenschaften ausgearbeitet. Die vorhandenen Mittel werden auf diese Weise wirtschaftlicher eingesetzt und alle Beteiligten erhalten eine wesentlich grössere Planungssicherheit. Die Verbesserung für involvierte Unternehmer und Planer ist eine klar definierte Vorlaufzeit für die Projektierung, Planung, Budgetierung und Ausführung. Künftig sollen die Arbeiten innerhalb eines über vier Jahre bewilligten Verpflichtungskredites geplant und ausgeführt werden.
Für die Instandhaltung Gebäude und für die Instandhaltung Gebäudetechnik beantragt der Regierungsrat dem Landrat 46,8 Mio. Franken für die Jahre 2017 bis 2020. Für Instandsetzung (Globalkostenarten) der sich im Immobilienportfolio befindlichen Gebäude beantragt der Regierungsrat dem Landrat 47,5 Mio. Franken für die Jahre 2017 bis 2020.
Für Rückfragen:
Peter Meier, Leiter Gebäudetechnik, Hochbauamt, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 54 17