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Finanzierung und Umsetzung der kantonalen Neobiota-Strategie
Die bereits bestehenden Massnahmen zur Bekämpfung der Neobiota im Kanton Basel-Landschaft sollen weiterhin aus den aktuellen Budgets der entsprechenden Dienststellen finanziert und weitergeführt werden. Dies hat die Regierung an ihrer gestrigen Sitzung beschlossen. Hingegen sollen zusätzliche Massnahmen aus dem Massnahmenkatalog der kantonalen Neobiota-Strategie angesichts der aktuellen finanziellen Lage des Kantons frühestens in der nächsten Legislaturperiode 2020–2024 umgesetzt werden.
Werden die jährlichen Ausgaben des Sicherheitsinspektorates, des Amtes für Umweltschutz und Energie, des Tiefbauamtes, des Amtes für Wald, des Amtes für Jagd und Fischereiwesen und der Abteilung Natur und Landschaft zur Bekämpfung der Neobiota zusammengezählt, ergibt sich ein Betrag von über einer halben Million Franken. Dazu kommen noch die Aufwendungen der 86 Gemeinden sowie ein Teil der jährlich anfallenden 250'000 Franken, den Verwaltungsexterne zur Neophytenbekämpfung einsetzen.
Im Rahmen der im Januar 2015 vom Landrat verabschiedeten kantonalen Neobiota-Strategie wurde ein Massnahmenkatalog vorgelegt, der aus zwölf zusätzlichen Massnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung von Neobiota besteht. Diese Massnahmen gliedern sich in die Sparten Prävention und Erfahrungsaustausch, Bekämpfung, Koordination und Monitoring. Dieser Massnahmenkatalog ist in einer ersten Phase auf fünf Jahre ausgelegt. Die Kosten für diese zwölf Zusatzmassnahmen belaufen sich in den ersten fünf Jahren auf 4 Mio. Franken Diese Kosten müssten durch die federführenden und umsetzenden Dienststellen zusätzlich budgetiert und realisiert werden. Sie würden somit den Staatshaushalt zusätzlich belasten.
Unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Lage des Kantons hat die Regierung entschieden, die Umsetzung der zwölf Zusatzmassnahmen in der laufenden Legislaturperiode als nicht prioritär einzustufen.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Gregor Pfister, Leiter Sicherheitsinspektorat, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), T 061 552 62 61