- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bau- und Umweltschutzdirektion
- Medienmitteilungen
- FHNW in Muttenz: Kantonaler Nutzungsplan rechtskräftig
11.07.2013
FHNW in Muttenz: Kantonaler Nutzungsplan rechtskräftig
Nach Abschluss des Auflageverfahrens zum kantonalen Nutzungsplan "Fachhochschule Nordwestschweiz“ (FHNW) ist dieser Nutzungsplan nun rechtskräftig. Damit sind die planungsrechtlichen Voraussetzzungen für den FHNW-Campus Muttenz geschaffen.
Mit dem Neubauprojekt für die FHNW in Muttenz werden die bisher auf 36 Standorte in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt verteilten Hochschulen für Architektur, Bau und Geomatik, für Life Sciences, für Soziale Arbeit sowie die Pädagogische Hochschule an einem einzigen Standort in Muttenz zusammengeführt.
Um den FHNW-Campus in Muttenz am vorgesehenen Standort in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Muttenz realisieren zu können, mussten die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Den notwendigen Kantonalen Nutzungsplan hat der Kanton Basel-Landschaft in enger Zusammenarbeit mit der Standortgemeinde Muttenz erarbeitet und das Mitwirkungs- und Auflageverfahren durchgeführt.
Mit dem nun rechtskräftigen kantonalen Nutzungsplan Fachhochschule Nordwestschweiz sind diese planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation
Mit dem Neubauprojekt für die FHNW in Muttenz werden die bisher auf 36 Standorte in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt verteilten Hochschulen für Architektur, Bau und Geomatik, für Life Sciences, für Soziale Arbeit sowie die Pädagogische Hochschule an einem einzigen Standort in Muttenz zusammengeführt.
Um den FHNW-Campus in Muttenz am vorgesehenen Standort in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Muttenz realisieren zu können, mussten die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Den notwendigen Kantonalen Nutzungsplan hat der Kanton Basel-Landschaft in enger Zusammenarbeit mit der Standortgemeinde Muttenz erarbeitet und das Mitwirkungs- und Auflageverfahren durchgeführt.
Mit dem nun rechtskräftigen kantonalen Nutzungsplan Fachhochschule Nordwestschweiz sind diese planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation