Ettingerstrasse, Aesch: Aufhebung Parkmöglichkeit

16.11.2022
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Auf der Ettingerstrasse in Aesch wird die auf einem Teilabschnitt bis anhin erlaubte Parkmöglichkeit aufgehoben. Betroffen vom künftigen Verbot sind die Parkplätze vor den Gebäuden mit den Hausnummern 3 und 3a. Durch die Aufhebung gilt ein durchgängiges Parkverbot und die Verkehrssicherheit auf der kantonalen Radroute wird erhöht.

Das Tiefbauamt und die Kantonspolizei beurteilen die Verkehrssicherheit auf der kantonalen Radroute auf der Ettingerstrasse in Aesch als ungenügend. Der Grund ist, dass vor den Gebäuden mit den Hausnummern 3 und 3a bis anhin das Parkieren nicht verboten war. Durch ein Parkverbot kann die Sicherheit der Velofahrenden besser gewährleistet werden. Ebenso wird dadurch der gesetzliche Auftrag berücksichtigt der vorschreibt, dass auf kantonalen Radrouten eine möglichst direkte und hindernisfreie Fahrweise bei guter Verkehrssicherheit möglich sein muss.

Die kantonale Radroute auf der Ettingerstrasse in Aesch wird auch als Schulweg genutzt.

Die Arbeiten zur Signalisation des Parkverbots und Markierung von beidseitigen Radstreifen sind witterungsabhängig. Sie werden bis spätestens Ende 2022 umgesetzt.