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02.06.2016
Erfreuliche Lösung in Sicht
Amtshaus Laufen soll an die Burgergemeinde Laufen-Stadt verkauft werden
Das Hochbauamt des Kantons Basel-Landschaft bestätigt, dass mit der Burgergemeinde Laufen-Stadt eine gute Lösung für das Amtshaus Laufen gefunden worden ist. Die Burgergemeinde ist bereit, das Gebäude vom Kanton zu übernehmen. Voraussetzung für den Verkauf ist, dass die Liegenschaft vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen umgewidmet wird. Der entsprechende Regierungsratsentscheid liegt seit dem 22. März vor und ist an den Landrat überwiesen worden. Der Entscheid der vorberatenden Finanzkommission steht noch aus.
Schon im Jahr 2014 sind die Verkaufsverhandlungen zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Burgergemeinde Laufen-Stadt aufgenommen worden. Zwischenzeitlich ergaben sich aber Verzögerungen wegen zwei Postulaten und den damit verbundenen Prüfaufträgen. Im Rahmen dieser Prüfungen zeigte sich trotz intensiver politischer Diskussionen und Gespräche, dass eine Vermietung an die Stadt Laufen oder auch an einen Zusammenschluss verschiedener Gemeinden nicht möglich war. Auch wurde klar, dass sich das Amtshaus weder für die Polizei Basellandschaft eignet noch als Sitz des Kantonsgerichts in Frage kommt. Damit war der Weg offen, um die Vertragsverhandlungen voranzutreiben.
Der nunmehr vorliegende Vertragsabschluss erfolgte unter Vorbehalt, dass einerseits für den Kanton die landrätliche Zustimmung und anderseits für die Burgergemeinde Laufen-Stadt die Zustimmung der Burgergemeindeversammlung einzuholen sei. Letztere hat dem Geschäft am vergangenen Freitag einstimmig zugestimmt. Vorausgesetzt, dass der Landrat der Umwidmung der Liegenschaft vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen zustimmt, steht einem Verkauf durch die Regierung nichts mehr im Wege.
Schon im Jahr 2014 sind die Verkaufsverhandlungen zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Burgergemeinde Laufen-Stadt aufgenommen worden. Zwischenzeitlich ergaben sich aber Verzögerungen wegen zwei Postulaten und den damit verbundenen Prüfaufträgen. Im Rahmen dieser Prüfungen zeigte sich trotz intensiver politischer Diskussionen und Gespräche, dass eine Vermietung an die Stadt Laufen oder auch an einen Zusammenschluss verschiedener Gemeinden nicht möglich war. Auch wurde klar, dass sich das Amtshaus weder für die Polizei Basellandschaft eignet noch als Sitz des Kantonsgerichts in Frage kommt. Damit war der Weg offen, um die Vertragsverhandlungen voranzutreiben.
Der nunmehr vorliegende Vertragsabschluss erfolgte unter Vorbehalt, dass einerseits für den Kanton die landrätliche Zustimmung und anderseits für die Burgergemeinde Laufen-Stadt die Zustimmung der Burgergemeindeversammlung einzuholen sei. Letztere hat dem Geschäft am vergangenen Freitag einstimmig zugestimmt. Vorausgesetzt, dass der Landrat der Umwidmung der Liegenschaft vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen zustimmt, steht einem Verkauf durch die Regierung nichts mehr im Wege.