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21.05.2015
Entscheid der Baurekurskommission des Kantons Basel-Landschaft in Sachen Beschwerde von Daniela und Christoph Gaugler, Lausen
Mit dem gestern Mittwoch den Parteien eröffneten Entscheid ist das Baurekursverfahren abgeschlossen. Die Beschwerde wird abgewiesen. Daniela und Christoph Gaugler steht der Rechtsmittelweg ans Kantonsgericht offen.
Daniela und Christoph Gaugler hatten am 16. Oktober 2014 bei der Baurekurskommission Beschwerde gegen einen Entscheid des Bauinspektorats eingereicht. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens hat die Baurekurskommission praxisgemäss am 3. März 2015 zusammen mit den Parteien einen Augenschein vor Ort in der Liegenschaft an der Kanalstrasse 17 in Lausen durchgeführt. Mit dem heute den Parteien zugestellten Entscheid stützt die Baurekurskommission die Verfügung des Bauinspektorats und weist entsprechend die Beschwerde von Daniela und Christoph Gaugler ab.
Gegen den Entscheid der Baurekurskommission kann innert zehn Tagen beim Kantonsgericht Beschwerde erhoben werden.
Baurekurskommission
Aktuariat
Daniela und Christoph Gaugler hatten am 16. Oktober 2014 bei der Baurekurskommission Beschwerde gegen einen Entscheid des Bauinspektorats eingereicht. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens hat die Baurekurskommission praxisgemäss am 3. März 2015 zusammen mit den Parteien einen Augenschein vor Ort in der Liegenschaft an der Kanalstrasse 17 in Lausen durchgeführt. Mit dem heute den Parteien zugestellten Entscheid stützt die Baurekurskommission die Verfügung des Bauinspektorats und weist entsprechend die Beschwerde von Daniela und Christoph Gaugler ab.
Gegen den Entscheid der Baurekurskommission kann innert zehn Tagen beim Kantonsgericht Beschwerde erhoben werden.
Baurekurskommission
Aktuariat