Energieverordnung: Zuschlag neu festgelegt

06.05.2014
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen der Energieverordnung (EnV): Neufestlegung des Zuschlags gemäss Energiegesetz (EnG). Er lehnt aber einen faktischen Automatismus bei Erhöhungen bis zur gesetzlichen Obergrenze ab.
 

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft unterstützt die Energiestrategie 2050 des Bundesrates nach Möglichkeiten. Die Mehreinnahmen von CHF 300 Mio., die durch die Erhöhung generiert werden, fliessen mehrheitlich in die Auszahlung der Einmalvergütung von Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV)-berechtigten Anlagen. Die stetig anwachsende KEV-Warteliste in diesem Bereich kann mit den Mehreinnahmen rascher abgebaut werden, was im Hinblick auf die Erhöhung der Kapazität für die Produktion von erneuerbarer Energie eine wichtige Rolle spielt.  
 
Der Regierungsrat begrüsst, dass stromintensive Unternehmen die Möglichkeit haben, sich vom KEV-Zuschlag zu befreien. Gleichzeitig möchte er festhalten, dass die grössere finanzielle Belastung (durch die Erhöhung der Stromkosten) von kleineren und mittleren Verbrauchern, wie Haushalten oder KMU, bei jeder Erhöhung zu berücksichtigen ist und unter der Rubrik «Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft» (im erläuternden Bericht des Bundesamtes für Energie, BFE) erwähnt werden sollte. Auch für grössere stromintensive Unternehmen, die die Kriterien für eine Befreiung nicht erfüllen, wird die Erhöhung des KEV-Satzes zu spüren sein.
 
Auf die Stromkosten des Kantons Basel-Landschaft (für den Stromverbrauch der Verwaltungsgebäude) hat die Erhöhung Mehrkosten von rund CHF 80‘000 bis CHF 100‘000 pro Jahr zur Folge.
 
Für Rückfragen:
Stephan Krähenbühl, Amt für Umweltschutz und Energie, Koordination und Controlling, Tel. 061 552 91 93