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21.08.2012
Elimination von Spurenstoffen im Abwasser
Elimination von Spurenstoffen im Abwasser:
Regierung verlangt Nachbesserungen beim Gewässerschutzgesetz
Der Regierungsrat nimmt kritisch Stellung zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes (verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser). In ihrer Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) anerkennt die Regierung zwar, dass die betreffs Finanzierungsmodus deutlich überarbeitete Vorlage versuche, den seinerzeitigen Einwänden der betroffenen Kantone und der Betreiber von Abwasserreinigungsanlagen (ARAs) Rechnung zu tragen. Die Vorlage sehe nun eine grundsätzlich verursachergerechtere Finanzierung vor. Allerdings seien nach wie vor stossende Ungleichheiten festzustellen. Der Regierungsrat unterbreitet dem UVEK deshalb verschiedene Änderungsanträge.
Im einzelnen beantragt der Regierungsrat:
Regierung verlangt Nachbesserungen beim Gewässerschutzgesetz
Der Regierungsrat nimmt kritisch Stellung zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes (verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser). In ihrer Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) anerkennt die Regierung zwar, dass die betreffs Finanzierungsmodus deutlich überarbeitete Vorlage versuche, den seinerzeitigen Einwänden der betroffenen Kantone und der Betreiber von Abwasserreinigungsanlagen (ARAs) Rechnung zu tragen. Die Vorlage sehe nun eine grundsätzlich verursachergerechtere Finanzierung vor. Allerdings seien nach wie vor stossende Ungleichheiten festzustellen. Der Regierungsrat unterbreitet dem UVEK deshalb verschiedene Änderungsanträge.
Im einzelnen beantragt der Regierungsrat:
- Im Sinne der Gleichbehandlung und der landesweiten verursachergerechten Lastenteilung soll eine Lösung gesucht werden, bei welcher auch die Betriebskosten von jenen Einwohnerinnen und Einwohnern mitgetragen werden, deren ARAs nicht vom Ausbau betroffen sind.
- Es sollen spürbare Anreize geschaffen werden, damit rechtzeitig investiert wird und die erforderlichen Massnahmen verzögerungsfrei umgesetzt werden.
- Die Kantone sollen für die Planung und Koordination der Massnahmen in beschränktem Umfang aus der Abwasserabgabe entschädigt werden.
- Für die Industriekläranlagen soll eine Finanzierungslösung aus dem Abwasserfonds erarbeitet werden, welche die zu erwartende Ungleichbehandlung gegenüber Betrieben beseitigt, die in kommunale ARAs einleiten.
Für Rückfragen: Roland Bono, Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 61 11