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05.11.2015
Einwandig erdverlegte Tanks im Baselbiet sind saniert oder stillgelegt
Heizöl und Benzin sowie andere wassergefährdende Flüssigkeiten werden oft unterirdisch gelagert. Das spart Platz, stellt aber im Falle von Lecks ein grosses Risiko für das Grundwasser dar. Deshalb müssen solche Tanks seit dem 1. Januar 2015 entweder stillgelegt oder mit doppelten Wänden und einer Leckerkennung saniert sein. Im Baselbiet hat dies gut geklappt. Damit ist ein grosses Risiko für das Grundwasser beseitigt.
Lange Zeit wurden einwandige Tankanlagen für Heizöl, Benzin und andere wassergefährdende Flüssigkeiten direkt in das Erdreich verlegt. Dies birgt im Falle von Lecks ein grosses Risiko für das Grundwasser. Solche Tanks entsprechen auch nicht mehr dem Stand der Technik. Heute üblich sind doppelte Tankwände und eine automatische Leckerkennung.
Der Bund hat deshalb 2007 die Gewässerschutzverordnung angepasst. Verlangt wurde neu, dass einwandig erdverlegte Tanks entweder ausser Betrieb genommen oder mit Doppelwand und einer Leckerkennung ausgerüstet werden müssen. Die Übergangsfrist dafür lief Ende 2014 ab.
Im Baselbiet waren 2007 noch rund 750 einwandig erdverlegte Tankanlagen in Betrieb. Deren Eigentümer wurden in der Folge regelmässig auf die anstehenden Massnahmen hingewiesen. Zu Beginn des laufenden Jahres wurden die noch säumigen rund 15 Eigentümer mit einer Verfügung zur Stilllegung oder Sanierung verpflichtet. Bis heute konnten fast alle hängigen Fälle bereinigt werden. Damit haben die Baselbieter Eigentümerinnen und Eigentümer von ursprünglich einwandig erdverlegten Tanks ihre Verantwortung für den vorsorglichen Schutz des Grundwassers sehr gut wahrgenommen. Rund 250 dieser ehemals einwandig erdverlegten Tanks werden nun in saniertem Zustand weiter betrieben.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation
Lange Zeit wurden einwandige Tankanlagen für Heizöl, Benzin und andere wassergefährdende Flüssigkeiten direkt in das Erdreich verlegt. Dies birgt im Falle von Lecks ein grosses Risiko für das Grundwasser. Solche Tanks entsprechen auch nicht mehr dem Stand der Technik. Heute üblich sind doppelte Tankwände und eine automatische Leckerkennung.
Der Bund hat deshalb 2007 die Gewässerschutzverordnung angepasst. Verlangt wurde neu, dass einwandig erdverlegte Tanks entweder ausser Betrieb genommen oder mit Doppelwand und einer Leckerkennung ausgerüstet werden müssen. Die Übergangsfrist dafür lief Ende 2014 ab.
Im Baselbiet waren 2007 noch rund 750 einwandig erdverlegte Tankanlagen in Betrieb. Deren Eigentümer wurden in der Folge regelmässig auf die anstehenden Massnahmen hingewiesen. Zu Beginn des laufenden Jahres wurden die noch säumigen rund 15 Eigentümer mit einer Verfügung zur Stilllegung oder Sanierung verpflichtet. Bis heute konnten fast alle hängigen Fälle bereinigt werden. Damit haben die Baselbieter Eigentümerinnen und Eigentümer von ursprünglich einwandig erdverlegten Tanks ihre Verantwortung für den vorsorglichen Schutz des Grundwassers sehr gut wahrgenommen. Rund 250 dieser ehemals einwandig erdverlegten Tanks werden nun in saniertem Zustand weiter betrieben.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation