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13.07.2015
Eine Energiewende gibt es nicht umsonst
Einige Präzisierungen zu den Medienberichten vom Samstag 11. Juli 2015
Am Freitag 10. Juli 2015 wurden vom Regierungsrat die Landratsvorlagen über das neue totalrevidierte Energiegesetz des Kantons Basel-Landschaft und die Einführung einer Energieabgabe zur Finanzierung der Massnahmen beschlossen. Die darauffolgende Berichterstattung der Medien erfordert noch zusätzliche Präzisierungen.
Zur Finanzierung der Massnahmen mit Schwerpunkt Energieeffizienz soll eine kantonale Energieabgabe eingeführt werden. Dadurch kann eine Verdreifachung der Fördermittel beim bestehenden erfolgreichen Baselbieter Energiepaket finanziert werden. Die Einführung der Energieabgabe als Spezialfinanzierung würde die Kantonsfinanzen entlasten.
Die Energieabgabe ist eine Zwecksteuer. Das bedingt eine Änderung der kantonalen Verfassung und somit auch eine Volksabstimmung, die voraussichtlich im Sommer 2016 stattfinden wird.
Die Energieabgabe beträgt 0,5 Rappen pro Kilowattstunde, abhängig von der verbrauchten nichterneuerbaren Wärmeenergie. Die jährliche Mehrbelastung bei einer 3-Zimmerwohnung wird heute auf rund 12 bis 27 Franken pro Jahr, bei einem Einfamilienhaus 51 bis 128 Franken pro Jahr und bei Unternehmen, je nach Grösse, zwischen 250 und 12‘500 Franken pro Jahr geschätzt. Wer mit erneuerbarer Energie heizt, zahlt nichts.
Mit der Energieabgabe können rund 15 Mio. Franken an kantonale Mittel pro Jahr generiert werden. Der Bund wird diese dann mindestens mit zusätzlichen 15 Mio. Franken verdoppeln, d.h. für die Förderbeiträge im Kanton Basel-Landschaft könnten ab 1. Januar 2017 insgesamt 30 Mio. Franken pro Jahr zur Verfügung stehen.
Die regionale Wirtschaft wird vom Ausbau des „Baselbieter Energiepaketes“ profitieren. Mit den 30 Mio. an Fördermitteln können bis 2035 über 4 Milliarden Investitionen ausgelöst werden.
Diese 4 Milliarden werden von den Liegenschaftseigentümerinnen und –eigentümern bezahlt.
Diese sanieren ihre Gebäude auf freiwilliger Basis und haben dadurch zukünftig weniger Wärmeenergieverbrauch, sparen dadurch Heizkosten und tragen zum Ausbremsen des Klimawandels bei.
Bis 2035 werden insgesamt über 300‘000 Tonnen vermiedene CO2-Emissionen erwartet. Das sind rund 30% der heutigen CO2 Emissionen (ohne Mobilität) im Kanton.
Das neue Energiegesetz ist als Entwurf im Internet unter ersichtlich.
> Entwurf neues Energiegesetz
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation
Zur Finanzierung der Massnahmen mit Schwerpunkt Energieeffizienz soll eine kantonale Energieabgabe eingeführt werden. Dadurch kann eine Verdreifachung der Fördermittel beim bestehenden erfolgreichen Baselbieter Energiepaket finanziert werden. Die Einführung der Energieabgabe als Spezialfinanzierung würde die Kantonsfinanzen entlasten.
Die Energieabgabe ist eine Zwecksteuer. Das bedingt eine Änderung der kantonalen Verfassung und somit auch eine Volksabstimmung, die voraussichtlich im Sommer 2016 stattfinden wird.
Die Energieabgabe beträgt 0,5 Rappen pro Kilowattstunde, abhängig von der verbrauchten nichterneuerbaren Wärmeenergie. Die jährliche Mehrbelastung bei einer 3-Zimmerwohnung wird heute auf rund 12 bis 27 Franken pro Jahr, bei einem Einfamilienhaus 51 bis 128 Franken pro Jahr und bei Unternehmen, je nach Grösse, zwischen 250 und 12‘500 Franken pro Jahr geschätzt. Wer mit erneuerbarer Energie heizt, zahlt nichts.
Mit der Energieabgabe können rund 15 Mio. Franken an kantonale Mittel pro Jahr generiert werden. Der Bund wird diese dann mindestens mit zusätzlichen 15 Mio. Franken verdoppeln, d.h. für die Förderbeiträge im Kanton Basel-Landschaft könnten ab 1. Januar 2017 insgesamt 30 Mio. Franken pro Jahr zur Verfügung stehen.
Die regionale Wirtschaft wird vom Ausbau des „Baselbieter Energiepaketes“ profitieren. Mit den 30 Mio. an Fördermitteln können bis 2035 über 4 Milliarden Investitionen ausgelöst werden.
Diese 4 Milliarden werden von den Liegenschaftseigentümerinnen und –eigentümern bezahlt.
Diese sanieren ihre Gebäude auf freiwilliger Basis und haben dadurch zukünftig weniger Wärmeenergieverbrauch, sparen dadurch Heizkosten und tragen zum Ausbremsen des Klimawandels bei.
Bis 2035 werden insgesamt über 300‘000 Tonnen vermiedene CO2-Emissionen erwartet. Das sind rund 30% der heutigen CO2 Emissionen (ohne Mobilität) im Kanton.
Das neue Energiegesetz ist als Entwurf im Internet unter ersichtlich.
> Entwurf neues Energiegesetz
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation