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27.08.2013
Denkmalsubventionen für Werterhalt der Kulturdenkmäler
Mit dem neuen Verpflichtungskredit wird die finanzielle Unterstützung von Sanierungen und Renovationen der wertvollen Kulturdenkmäler gesichert. Ziel dieser Sanierungen ist der Werterhalt der Kulturdenkmäler.
Um den Eigentümern einen Anreiz zur sachgerechten Nutzung und Instandhaltung der Kulturgüter zu geben, werden Denkmalsubventionen ausgezahlt. Damit soll erreicht werden, dass für den Erhalt notwendige Umbau- und Restaurierungsvorhaben in Angriff genommen werden und das Objekt weiterhin genutzt werden kann. Die Denkmalsubvention kann den Verfall eines Objekts verhindern und fachgerecht durchgeführte Massnahmen ermöglichen.
Die kantonale Denkmalsubvention ist die wichtigste Unterstützung der Eigentümer von Kulturdenkmälern. Der Wert umfasst im Wesentlichen die Bausubstanz, die Konstruktionsart sowie die kunst- und architekturhistorische Bedeutung.
Vorgesehen ist, dass für die Denkmalsubventionen jährlich 300'000.00 Franken und für die bauphysikalischen Expertisen und Analysen jährlich 60'000.00 Franken zur Verfügung stehen. Mit der Laufzeit von zwei Jahren wird die Koordination mit den Programmvereinbarungen des Bundes im Bereich Denkmal- und Heimatschutz gewährleistet.
Um den Eigentümern einen Anreiz zur sachgerechten Nutzung und Instandhaltung der Kulturgüter zu geben, werden Denkmalsubventionen ausgezahlt. Damit soll erreicht werden, dass für den Erhalt notwendige Umbau- und Restaurierungsvorhaben in Angriff genommen werden und das Objekt weiterhin genutzt werden kann. Die Denkmalsubvention kann den Verfall eines Objekts verhindern und fachgerecht durchgeführte Massnahmen ermöglichen.
Die kantonale Denkmalsubvention ist die wichtigste Unterstützung der Eigentümer von Kulturdenkmälern. Der Wert umfasst im Wesentlichen die Bausubstanz, die Konstruktionsart sowie die kunst- und architekturhistorische Bedeutung.
Vorgesehen ist, dass für die Denkmalsubventionen jährlich 300'000.00 Franken und für die bauphysikalischen Expertisen und Analysen jährlich 60'000.00 Franken zur Verfügung stehen. Mit der Laufzeit von zwei Jahren wird die Koordination mit den Programmvereinbarungen des Bundes im Bereich Denkmal- und Heimatschutz gewährleistet.