Denkmal- und Heimatschutzkommission: Aktuelle Engagements

24.06.2014

Die Denkmal- und Heimatschutzkommission stellt Aufgaben und aktuelle Engagements vor



Die bevorstehende beispielhafte Sanierung des Arlesheimer Sundgauerhofes, der wie der nahe gelegene Dom im Jahr 1679 erstellt wurde, bot der kantonalen Denkmal- und Heimatschutzkommission (DHK) heute Dienstag Gelegenheit, ihre Aufgaben an einer Medienorientierung in Arlesheim zu erläutern und einen Einblick in aktuelle Engagements zu geben. Sorgfältige, denkmalgerechte Sanierungen und Restaurierungen können mit kantonalen Unterstützungsbeiträgen gefördert werden. In besonderen Fällen wie bei der Sanierung des Arlesheimer Doms sind auch Bundessubventionen oder Beiträge aus dem Swisslos-Fonds möglich. Die vom Regierungsrat eingesetzte Denkmal- und Heimatschutzkommission, deren Mitglieder partei-, verbands- und verwaltungsunabhängige Fachpersonen sowie von Amtes wegen die Leiterin der kantonalen Denkmalpflege sind, prüft die Gesuche und kann Beiträge im Rahmen der vom Landrat bereitgestellten Verpflichtungskredite gewähren.

Der soeben erschienene Tätigkeitsbericht informiert über aktuelle Themen, mit denen sich die Kommission im vergangenen Jahr befasste. Und er zeigt an konkreten Bespielen das vielfältige Engagement der Kommission für den Erhalt wertvoller historischer Bauten, aber auch für architektonische Qualitäten bei Neubauten im historischen Kontext auf.

Ja zur vorgeschlagenen Änderung des Denkmal- und Heimatschutzgesetzes
Die kürzlich vom Regierungsrat in die Vernehmlassung gegebene Änderung des Denkmal- und Heimatschutzgesetzes wird von der Denkmal- und Heimatschutzkommission begrüsst: Die vorgeschlagene Änderung bringt die vom Landrat geforderten und auch aus der Sicht der Kommission wünschbaren Präzisierungen, ohne dabei in eine Überreglementierung zu verfallen.

Für besonders erwähnenswert hält die Kommission die vorgesehene Präzisierung dessen, was unter den Begriff des Umgebungsschutzes fällt. Oder die klare Unterscheidung zwischen den von den Gemeinden in den Zonenplänen festgelegten kommunal schützenswerten Bauten einerseits und den ins kantonale Inventar aufgenommenen kantonal geschützten Kulturdenkmälern andererseits. Der erhöhten Rechtssicherheit dient sodann, dass im Gesetz nun die bisherige Praxis festgeschrieben werden soll, wonach ein Kulturdenkmal erst nach Anhörung der Eigentümerschaft ins Inventar der kantonal geschützten Kulturdenkmäler aufgenommen werden kann.

Befürwortet wird von der DHK ferner die neu aufgenommene Bestimmung, dass eine angemessene und zeitgemässe Nutzung der Kulturdenkmäler zu ermöglichen ist, sofern deren Fortbestand nicht gefährdet wird. Denn die Kommission ist davon überzeugt, dass eine zeitgemässe, denkmalverträgliche Nutzung den Fortbestand eines Baudenkmals gewährleistet.

Mit dem Regierungsrat ist die DHK schliesslich der Meinung, dass sich die Forderung, Verunstaltungen an Kulturdenkmälern seien zu erlauben, wenn sie mit kleinem Aufwand wieder entfernt werden könnten, nicht mit den Grundsätzen des Denkmalschutzes verträgt und im Widerspruch zur geforderten verbesserten Rechtssicherheit steht, weshalb diese abzulehnen ist.

Denkmal- und Heimatschutzkommission BL