Am 16. Juni 2016 hat der Landrat auf der Basis der Landratsvorlage vom 7. Juli 2015 dem totalrevidierten Energiegesetz Basel-Landschaft (SGS 490) mit grossem Mehr von 80 Ja- und 4 Nein- Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Damit wurde das erforderliche 4/5-Mehr erreicht, und es musste keine obligatorische Volksabstimmung durchgeführt werden. Von der Möglichkeit des fakultativen Referendums wurde kein Gebrauch gemacht. In der Folge hat die Landeskanzlei den Landratsbeschluss vom 16. Juni 2016 betreffend Totalrevision Energiegesetz Basel-Landschaft vom 4. Februar 1991 mit Verfügung vom 19. August 2016 als rechtskräftig erklärt.
Das neue Energiegesetz verlangt u.a. für die Umsetzung von § 8 «Gebäudeenergieausweis» sowie § 10 «Anteil erneuerbarer Energie» den Erlass eines Dekrets durch den Landrat.
Dieses Dekret liegt nun vor und wurde vom Regierungsrat genehmigt. Die Regierung beantragt dem Landrat dem Dekret zum Energiegesetz nun ebenfalls zuzustimmen.
> Landratsvorlage «Dekret zum Energiegesetz vom 16. Juni 2016»