Bundesgericht weist Beschwerde von Helvetia Nostra ab
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben «La Colline» in Arlesheim abgewiesen. Die Stiftung Helvetia Nostra hatte gegen das Urteil des Kantonsgericht Basel-Landschaft Beschwerde erhoben, da dieses die Entscheidung des Regierungsrats schützte, die Quartierpläne «Uf der Höchi II» und «Schwinbach Süd» nicht unter Naturschutz zu stellen.
Mit seinem Urteil vom 16. August 2021, das heute schriftlich eröffnet wurde, weist das Bundesgericht die Beschwerde der Stiftung Helvetia Nostra gegen das Urteil des Kantonsgerichts vollumfänglich ab, soweit es darauf eintrat.
Beim Verfahren ging es im Grundsatz darum, ob der Regierungsrat zu Recht nicht auf ein Gesuch der Umweltorganisation eingetreten war, womit verlangt wurde, die Gebiete der Quartierpläne «Uf der Höchi II» und «Schwinbach Süd» in der Gemeinde Arlesheim unter Naturschutz zu stellen.
Das Bundesgericht erkannte in seinem Urteil, dass für diese beiden erst vor kurzem erlassenen Planungen kein Anlass bestand, sie zu überprüfen. Es begründete dies mit der im Planungsrecht geltenden Planbeständigkeit, mit der das Vertrauen in die Planung geschützt wird. Somit sei auch die Aufnahme der Gebiete in das Inventar der geschützten Naturobjekte, wie dies von Helvetia Nostra gefordert wurde, nicht möglich.
Im Weiteren stellte das Bundesgericht fest, dass bei den beiden Quartierplanungen weder ausserordentlich schwere inhaltliche Mängel noch beim Erlass schwerwiegende Verfahrensfehler vorliegen würden. Die Pläne sind deshalb nicht ungültig oder nichtig, wie das die Beschwerdeführerin behauptet hatte.