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16.12.2014
Bundesbeschluss über die zweite Etappe der Strommarktöffnung
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft unterstützt den zweiten Liberalisierungsschritt, wie er im Stromversorgungsgesetz (StromVG) bereits vorgesehen ist.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) soll die Stromversorgungsunternehmen für die nötige Regelung der Wechselprozesse frühzeitig miteinbeziehen, damit sich diese auf die komplette Marktöffnung vorbereiten und frühzeitig in die nötige Informationstechnik-Infrastruktur investieren können. Zudem wird angeregt, dass die daraus anfallenden zusätzlichen Kosten als anrechenbare Kosten zu verrechnen sind und ebenfalls frühzeitig und transparent in den Ausführungsbestimmungen geregelt werden müssen.
Als weiteren wichtigen Punkt weist der Regierungsrat darauf hin, dass kleinere Netzbetreiber bei einem erhöhtem Kundenverlust die Grundversorgung womöglich nicht mehr gewährleisten können und für diesen Fall vorgesorgt werden muss.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) soll die Stromversorgungsunternehmen für die nötige Regelung der Wechselprozesse frühzeitig miteinbeziehen, damit sich diese auf die komplette Marktöffnung vorbereiten und frühzeitig in die nötige Informationstechnik-Infrastruktur investieren können. Zudem wird angeregt, dass die daraus anfallenden zusätzlichen Kosten als anrechenbare Kosten zu verrechnen sind und ebenfalls frühzeitig und transparent in den Ausführungsbestimmungen geregelt werden müssen.
Als weiteren wichtigen Punkt weist der Regierungsrat darauf hin, dass kleinere Netzbetreiber bei einem erhöhtem Kundenverlust die Grundversorgung womöglich nicht mehr gewährleisten können und für diesen Fall vorgesorgt werden muss.