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05.02.2013
Bericht Verkehrsfluss
Der Regierungsrat hat vom aktuellsten Bericht über die getroffenen Massnahmen zwecks Verhinderung/Abbau von Verkehrsstaus Kenntnis genommen. Der Bericht ist im Internet allgemein zugänglich.
Ds Strassengesetz (§ 43a) verpflichtet die kantonalen Behörden, Verkehrsstaus zu verhindern bzw. solche abzubauen, sowie über die getroffenen Massnahmen und den Sachstand halbjährlich zu berichten. Im Einvernehmen mit der Task-Force Anti-Stau wird zwecks Entlastungsmassnahme der Bericht nur noch einmal jährlich, d.h. jeweils per Ende Jahr, publiziert.
Der letzte Bericht ist per 31. Dezember 2011 erfolgt. Nun liegt eine durch das Tiefbauamt in Zusammenarbeit mit der Polizei BL erfolgte Fortschreibung/Aktualisierung per 31. Dezember 2012 vor. Der Regierungsrat hat heute formell vom Bericht Kenntnis genommen.
Der Bericht ist im Internet unter www.tba.bl.ch (> Downloads Tiefbauamt > Verkehrsfluss) eingestellt und allgemein zugänglich.
Ds Strassengesetz (§ 43a) verpflichtet die kantonalen Behörden, Verkehrsstaus zu verhindern bzw. solche abzubauen, sowie über die getroffenen Massnahmen und den Sachstand halbjährlich zu berichten. Im Einvernehmen mit der Task-Force Anti-Stau wird zwecks Entlastungsmassnahme der Bericht nur noch einmal jährlich, d.h. jeweils per Ende Jahr, publiziert.
Der letzte Bericht ist per 31. Dezember 2011 erfolgt. Nun liegt eine durch das Tiefbauamt in Zusammenarbeit mit der Polizei BL erfolgte Fortschreibung/Aktualisierung per 31. Dezember 2012 vor. Der Regierungsrat hat heute formell vom Bericht Kenntnis genommen.
Der Bericht ist im Internet unter www.tba.bl.ch (> Downloads Tiefbauamt > Verkehrsfluss) eingestellt und allgemein zugänglich.