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10.09.2009
Baustopp für Bauarbeiten auf dem Areal der Ultra Brag AG im Rheinhafen Birsfelden
Die Bau- und Umweltschutzdirektion hat auf eine Anzeige von Einwohnern der Gemeinde Grenzach-Wyhlen wegen Bauarbeiten auf dem Areal der Ultra-Brag AG reagiert und einen sofortigen Baustopp verfügt. Die Anzeigensteller befürchten, dass mit diesen Bauarbeiten Tatsachen geschaffen werden für den geplanten und umstrittenen Schrottplatz. Eine sofortige Überprüfung durch das Bauinspektorat ergab, dass die ausgeführten Arbeiten Teil der Baubewilligung der Rohstoff Terminal AG zum geplanten Schrottplatz sind. Diese Bewilligung wurde jedoch mit Beschwerde angefochten und ist zurzeit vor der Kantonalen Baurekurskommission hängig.
Die Ultra-Brag AG ihrerseits macht geltend, dass die ausgeführten Bauten unabhängig vom laufenden Verfahren erstellt wurden, lediglich den zulässigen Warenumschlag der Ultra- Brag AG auf ihrem Gelände gewährleisten sollen und nicht baubewilligungspflichtig sind.
Nach eingehender Überprüfung der Sach- und Rechtslage hat das Bauinspektorat heute der Ultra-Brag AG mit einer Feststellungs- und Unterlassungsverfügung die Fortsetzung der Bauarbeiten unter Strafandrohung untersagt.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation
Für Rückfragen:
Andreas Weis, kantonaler Bauinspektor, Tel. 061 552 55 71 oder 079 202 14 89
Liestal, 10. September 2009
Die Ultra-Brag AG ihrerseits macht geltend, dass die ausgeführten Bauten unabhängig vom laufenden Verfahren erstellt wurden, lediglich den zulässigen Warenumschlag der Ultra- Brag AG auf ihrem Gelände gewährleisten sollen und nicht baubewilligungspflichtig sind.
Nach eingehender Überprüfung der Sach- und Rechtslage hat das Bauinspektorat heute der Ultra-Brag AG mit einer Feststellungs- und Unterlassungsverfügung die Fortsetzung der Bauarbeiten unter Strafandrohung untersagt.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation
Für Rückfragen:
Andreas Weis, kantonaler Bauinspektor, Tel. 061 552 55 71 oder 079 202 14 89
Liestal, 10. September 2009