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13.05.2016
Bau- und Verkehrsdirektoren lehnen die Milchkuh-Initiative ab
Annahme der Milchkuh-Initiative hätte finanzielle und verkehrspolitische Folgen für den regionalen Verkehr
Die Nordwestschweizer Bau- und Verkehrsdirektoren lehnen die Volksinitiative „Für eine faire Verkehrsfinanzierung“, die so genannte „Milchkuh-Initiative“, entschieden ab: Eine Annahme hätte massive Sparprogramme bei den meisten Kantonen zur Folge und würde zu einer Verzögerung bei der Realisierung zahlreicher Infrastrukturprojekte in der Region führen. Für Unterhalt und Erweiterung der Tram- und Vorortslinien wäre keine gesicherte Finanzierung mehr vorhanden. Stattdessen bevorzugen die Nordwestschweizer Bau- und Verkehrsdirektoren eine rasche Umsetzung des Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF).
Für die künftige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur durch Bund und Kantone sind neu zwei Fonds vorgesehen: Der Bahninfrastrukturfonds (BIF) sowie der Strassen- und Agglomerationsfonds (NAF). Beide werden zum Teil mit Erträgen aus der Mineralölsteuer geäufnet. Die Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» (Milchkuh-Initiative) verlangt, dass die Erträge aus der Mineralölsteuer vollumfänglich für Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr (Autos, Lastwagen, Busse und Velos) verwendet werden. Die erforderliche Ausführungsgesetzgebung müsste erst erarbeitet werden, was bei einer Annahme der Initiative zu jahrelangen Verzögerungen bei wichtigen Verkehrsprojekten führen würde.
BIF und NAF in Frage gestellt
Die Nordwestschweizer Bau- und Verkehrsdirektoren bevorzugen eine Finanzierung über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF). Nach einem Ja zur Milchkuh-Initiative würde die heutige Finanzierung von regionalen Projekten wegfallen. Das Agglomerationsprogramm 3. Generation wäre stark gefährdet.
Zudem müsste über den von Volk und Ständen beschlossenen BIF erneut abgestimmt werden, weil er nicht mehr aus Erträgen aus der Mineralölsteuer mitfinanziert werden dürfte. Auch müssten bei einem Ja am 5. Juni 2016 die derzeit gut laufenden parlamentarischen Beratungen zum NAF wieder bei Null beginnen. Die Inkraftsetzung des Netzbeschlusses würde weit hinausgeschoben. Lange Bauverzögerungen und Mehrkosten für die Kantone wären die Folge.
Finanzielle Mehrbelastungen für die Kantone
Auf Bundesebene würde die Initiative ein einschneidendes Sparprogramm nach sich ziehen, mit zusätzlichen Folgen für die Kantone. Der Bundesrat geht davon aus, dass bei einer Annahme der Initiative auf Bundesebene jährlich rund 1,5 Milliarden Franken weniger zur Verfügung stehen würden. Die Kantone sähen sich gemäss Angaben der eidgenössischen Finanzverwaltung mit Kürzungen von Bundesgeldern in der Höhe von jährlich 190 Millionen Franken konfrontiert. Betroffen wären nebst dem regionalen Personenverkehr (40 Millionen) der Bildungs- und Forschungsbereich (125 Millionen) und der Umweltbereich (25 Millionen).
Die Nordwestschweizer Bau- und Verkehrsdirektoren lehnen die Milchkuh-Initiative ab, denn sie hat grosse finanzielle und verkehrspolitische Auswirkungen. Für die Agglomerationsprogramme würde ein Ja möglicherweise das Ende bedeuten und eine Kapazitätserhöhung für den motorisierten Individualverkehr ausserhalb der Autobahnen bliebe für Jahre Sache der Kantone, denen das dafür erforderliche Geld nicht zur Verfügung steht.
Gefährdete Projekte von regionaler Bedeutung
Für die künftige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur durch Bund und Kantone sind neu zwei Fonds vorgesehen: Der Bahninfrastrukturfonds (BIF) sowie der Strassen- und Agglomerationsfonds (NAF). Beide werden zum Teil mit Erträgen aus der Mineralölsteuer geäufnet. Die Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» (Milchkuh-Initiative) verlangt, dass die Erträge aus der Mineralölsteuer vollumfänglich für Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr (Autos, Lastwagen, Busse und Velos) verwendet werden. Die erforderliche Ausführungsgesetzgebung müsste erst erarbeitet werden, was bei einer Annahme der Initiative zu jahrelangen Verzögerungen bei wichtigen Verkehrsprojekten führen würde.
BIF und NAF in Frage gestellt
Die Nordwestschweizer Bau- und Verkehrsdirektoren bevorzugen eine Finanzierung über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF). Nach einem Ja zur Milchkuh-Initiative würde die heutige Finanzierung von regionalen Projekten wegfallen. Das Agglomerationsprogramm 3. Generation wäre stark gefährdet.
Zudem müsste über den von Volk und Ständen beschlossenen BIF erneut abgestimmt werden, weil er nicht mehr aus Erträgen aus der Mineralölsteuer mitfinanziert werden dürfte. Auch müssten bei einem Ja am 5. Juni 2016 die derzeit gut laufenden parlamentarischen Beratungen zum NAF wieder bei Null beginnen. Die Inkraftsetzung des Netzbeschlusses würde weit hinausgeschoben. Lange Bauverzögerungen und Mehrkosten für die Kantone wären die Folge.
Finanzielle Mehrbelastungen für die Kantone
Auf Bundesebene würde die Initiative ein einschneidendes Sparprogramm nach sich ziehen, mit zusätzlichen Folgen für die Kantone. Der Bundesrat geht davon aus, dass bei einer Annahme der Initiative auf Bundesebene jährlich rund 1,5 Milliarden Franken weniger zur Verfügung stehen würden. Die Kantone sähen sich gemäss Angaben der eidgenössischen Finanzverwaltung mit Kürzungen von Bundesgeldern in der Höhe von jährlich 190 Millionen Franken konfrontiert. Betroffen wären nebst dem regionalen Personenverkehr (40 Millionen) der Bildungs- und Forschungsbereich (125 Millionen) und der Umweltbereich (25 Millionen).
Die Nordwestschweizer Bau- und Verkehrsdirektoren lehnen die Milchkuh-Initiative ab, denn sie hat grosse finanzielle und verkehrspolitische Auswirkungen. Für die Agglomerationsprogramme würde ein Ja möglicherweise das Ende bedeuten und eine Kapazitätserhöhung für den motorisierten Individualverkehr ausserhalb der Autobahnen bliebe für Jahre Sache der Kantone, denen das dafür erforderliche Geld nicht zur Verfügung steht.
Gefährdete Projekte von regionaler Bedeutung
- Realisierung des Herzstücks der S-Bahn als zentrales Element im Netz, das die Schaffung von Durchmesserlinien überhaupt erst ermöglicht
- Teilausbau der Doppelspur im Laufental (Voraussetzung für die Wiederherstellung eines attraktiven Angebots zwischen Basel - Delémont - Biel und Westschweiz)
- Bahnanschluss des EuroAirport und die Elektrifizierung der Hochrheinstrecke
- Ausbau der Kapazitäten zwischen Basel und Muttenz
- Bau der S-Bahn Haltestelle Solitude
- Ausbau S.Bahn Aargau - Solothurn
- Stärkung der Mittellandachse
Weitere gefährdete Projekte im Kanton Basel-Stadt
- Alle geplanten Ausbauten des Basler Tramnetzes (insbesondere Tram Grenzacherstrasse – Schwarzwaldstrasse) (über Aggloprogramm)
Weitere gefährdete Projekte im Kanton Basel-Landschaft
- Tramverlängerung nach Salina Raurica (über BIF)
- Express-Tram im Leimental (über BIF)
- Tramspange Reinach – Dornach (über BIF)
- alle Um- und Ausbauten von stark befahrenen Kantonsstrassen (über Aggloprogramm)
- Übernahme A18 durch den Bund
- Übernahme A22 durch den Bund
Weitere gefährdete Projekte im Kanton Aargau
- Limmattalbahn
- Wiggertalstrasse, Abschnitt Nord
- Diverse Neugestaltungen von Ortsdurchfahrten und Radwegabschnitten
Weitere gefährdete Projekte im Kanton Solothurn
- Tramspange Reinach – Dornach (über BIF)
- Bahnhaltestelle Dornach Öpfelsee
Weitere gefährdete Projekte im Kanton Jura
- Langsamverkehrsmassnahmen in der Agglo Delémont (über Aggloprogramm)
- Doppelspurabschnitte zwischen Delémont und Glovelier (BIF)
Der Bahninfrastrukturfonds
Der unbefristete BIF sichert die Finanzierung von Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur langfristig und ist am 9. Februar 2014 von Volk und Ständen in der Verfassung verankert worden. Gespiesen wird der BIF aus allgemeinen Bundesmitteln, aus Kantonsbeiträgen, aus der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), aus Anteilen der Mehrwertsteuer und aus der Mineralölsteuer (befristet bis 2030).
Der Strassen- und Agglomerationsfonds
Der zurzeit im Bundesparlament zur Diskussion stehende NAF soll der Finanzierung der Nationalstrassen und der Agglomerationsprogramme dienen. Er ist als Erweiterung des bestehenden Infrastrukturfonds gedacht. Dieser wird finanziert aus Erträgen der Mineralölsteuer (50 Prozent) und des Mineralölsteuerzuschlags (100 Prozent) auf Treibstoffen (jeweils ohne Flugtreibstoffe) sowie aus dem Reinertrag der Autobahnvignette.
Im März dieses Jahres hat der Ständerat entschieden, dass Kantonsstrassen in der Länge von insgesamt rund 400 Kilometern zu Nationalstrassen erklärt werden sollen (Integration des Netzbeschlusses in den NAF). Zu diesem Zweck sollen neu 60 Prozent statt wie bisher 50 Prozent der Mineralölsteuererträge Erträge in den Strassenfonds fliessen. Der Entscheid des Nationalrates zum NAF steht noch aus.