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11.09.2012
Austritt des Kantons aus dem Seilbahn- und Skiliftkonkordat
Der Kanton Basel-Landschaft tritt aus dem Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte aus. Die Regierung hat heute Dienstag beschlossen, die Kündigung auf den nächstmöglichen Termin auszusprechen.
Durch den Austritt fällt die doppelte Kontrolle durch die Kontrollstelle des Interkantonalen Konkordates für Seilbahnen und Skilifte (IKSS) einerseits und durch die Hersteller anderseits weg. Damit kann für die Anlagebetreibenden der Kontrollaufwand in finanzieller wie zeitlicher Hinsicht reduziert werden. Die Sicherheit der Anlagen wird dadurch nicht beeinträchtigt, da die Hersteller nach wie vor periodische Kontrollen durchführen. Ausserdem werden die Anlagenbetreiber ab dem Zeitpunkt des Austritts aus dem Konkordat auf Verordnungsstufe zum Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages verpflichtet.
Der Austritt aus dem Konkordat entlastet auch den Kanton: Es entfällt ein überproportionaler, nicht verrechenbarer Verwaltungsaufwand.
Zurzeit gibt es im Kanton 20 Schrägaufzüge, 2 Kleinskilifte, 2 Skilifte sowie 1 Rodelbahn.
Für Rückfragen: Markus Stöcklin, Leiter Rechtsdienst, Tel. 061 552 53 96
Durch den Austritt fällt die doppelte Kontrolle durch die Kontrollstelle des Interkantonalen Konkordates für Seilbahnen und Skilifte (IKSS) einerseits und durch die Hersteller anderseits weg. Damit kann für die Anlagebetreibenden der Kontrollaufwand in finanzieller wie zeitlicher Hinsicht reduziert werden. Die Sicherheit der Anlagen wird dadurch nicht beeinträchtigt, da die Hersteller nach wie vor periodische Kontrollen durchführen. Ausserdem werden die Anlagenbetreiber ab dem Zeitpunkt des Austritts aus dem Konkordat auf Verordnungsstufe zum Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages verpflichtet.
Der Austritt aus dem Konkordat entlastet auch den Kanton: Es entfällt ein überproportionaler, nicht verrechenbarer Verwaltungsaufwand.
Zurzeit gibt es im Kanton 20 Schrägaufzüge, 2 Kleinskilifte, 2 Skilifte sowie 1 Rodelbahn.
Für Rückfragen: Markus Stöcklin, Leiter Rechtsdienst, Tel. 061 552 53 96