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17.09.2013
Ausscheidung des Gewässerraums: Inkraftsetzung revidiertes RPG
Ausscheidung des Gewässerraums: Inkraftsetzung des revidierten Raumplanungs- und Baugesetzes
Der Regierungsrat hat das Inkrafttreten der Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes betreffend Ausscheidung des Gewässerraums auf den 1. Oktober 2013 beschlossen. Vom Landrat wurde diese Gesetzesänderung am 27. Juni 2013 einstimmig beschlossen, das Referendum wurde nicht ergriffen.
Das Bundesgesetz über den Gewässerschutz verpflichtet die Kantone, Gewässerräume gemäss den Bundesvorgaben bis 2018 auszuscheiden. Mit der Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes kann der Kanton die bereits aufgenommenen Arbeiten für die Ausscheidung des Gewässerraums ausserhalb des Siedlungsgebiets auf der Grundlage des Gesetzes weiterführen. Ziel ist der Erlass eines kantonalen Nutzungsplans, welcher für alle Gewässer auf Kantonsgebiet den Gewässerraum festlegt. Im Siedlungsgebiet wird durch die neuen kantonalen Gesetzesbestimmungen bereits eine definitive Lösung in Kraft gesetzt und damit Rechtssicherheit geschaffen.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Der Regierungsrat hat das Inkrafttreten der Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes betreffend Ausscheidung des Gewässerraums auf den 1. Oktober 2013 beschlossen. Vom Landrat wurde diese Gesetzesänderung am 27. Juni 2013 einstimmig beschlossen, das Referendum wurde nicht ergriffen.
Das Bundesgesetz über den Gewässerschutz verpflichtet die Kantone, Gewässerräume gemäss den Bundesvorgaben bis 2018 auszuscheiden. Mit der Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes kann der Kanton die bereits aufgenommenen Arbeiten für die Ausscheidung des Gewässerraums ausserhalb des Siedlungsgebiets auf der Grundlage des Gesetzes weiterführen. Ziel ist der Erlass eines kantonalen Nutzungsplans, welcher für alle Gewässer auf Kantonsgebiet den Gewässerraum festlegt. Im Siedlungsgebiet wird durch die neuen kantonalen Gesetzesbestimmungen bereits eine definitive Lösung in Kraft gesetzt und damit Rechtssicherheit geschaffen.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung