- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bau- und Umweltschutzdirektion
- Medienmitteilungen
- Ausbildung von Lernenden als Kriterium im öffentlichen Beschaffungswesen
19.11.2008
Ausbildung von Lernenden als Kriterium im öffentlichen Beschaffungswesen
Der Regierungsrat hat an seiner gestrigen Sitzung beschlossen, die Vernehmlassung über den Entwurf einer Gesetzesänderung im öffentlichen Beschaffungswesen zu eröffnen. Der Entwurf zur Ergänzung des kantonalen Beschaffungsgesetzes sieht vor, dass bei Gleichwertigkeit von Angeboten die Lehrlingsausbildung den Ausschlag über den Zuschlag geben kann. Eine gleichlautende Gesetzesregelung ist im Kanton Basel-Stadt vorgesehen. Damit würden im öffentlichen Beschaffungswesen in den beiden Basel weiterhin gleichlautende gesetzliche Bestimmungen zu Grunde liegen. Die vorgeschlagene Regelung geht weiter als der Vorentwurf des Bundesgesetzes über öffentliche Beschaffungen und entspricht den Regelungen in den Kantonen Zürich und Aargau. Das Bundesgericht hat sich bisher nicht abschliessend über die Frage der Zulässigkeit der Lehrlingsausbildung als Zuschlagskriterium geäussert. Die vorgeschlagene Regelung erscheint angemessen.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Informationsdienst
Für Rückfragen:
Beat Tschudin, Leiter Zentrale Beschaffungsstelle, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 552 66 07
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Informationsdienst
Für Rückfragen:
Beat Tschudin, Leiter Zentrale Beschaffungsstelle, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 552 66 07