- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bau- und Umweltschutzdirektion
- Medienmitteilungen
- Teilrevision der kantonalen Verordnung über Geoinformation
Teilrevision der kantonalen Verordnung über Geoinformation
Bei der Erfassung von Umgebungsaufnahmen, die für Verwaltungsaufgaben verwendet werden, müssen datenschutzrechtliche Aspekte beachtet werden. Mit der Teilrevision der vom Regierungsrat verabschiedeten kantonalen Verordnung über Geoinformation (KGeoIV) werden die Modalitäten geregelt, wie mit Umgebungsaufnahmen und insbesondere mit den dabei allenfalls miterfassten Personendaten umzugehen ist.
Für das Kantonsstrassennetz werden demnächst georeferenzierte 3D-Bilddaten erstellt. Ziel ist die Erfassung des aktuellen Fahrbahnzustands und der Ausstattung der Kantonsstrassen als Grundlage für die Unterhaltsplanung, zur Aktualisierung des Lärmschutzkatasters für die Kantonsstrassen sowie für verkehrstechnische Abklärungen. Mit der vorgesehenen Bilddatenerfassung der Kantonsstrassen können auch Personen oder personenbezogene Daten, wie z.B. Autonummernschilder, miterfasst werden. Aus diesem Grund sind die Bestimmungen des Datenschutzrechts generell bei der Erfassung von Umgebungsaufnahmen durch kantonale Behörden zu berücksichtigen. Die aktuelle Fassung der KGeoIV ist deshalb mit der vorliegenden Teilrevision in der Hinsicht zu ergänzen, dass bei der Bearbeitung von Umgebungsaufnahmen auch den datenschutzrechtlichen Anforderungen Genüge getan wird.
Im Wesentlichen geht es darum, Umgebungsaufnahmen vor ihrer Verwendung zu anonymisieren, das heisst, allenfalls darauf miterfasste Personen und personenbezogene Daten unkenntlich zu machen und die langfristige Speicherung bzw. Aufbewahrung von nicht anonymisierten Umgebungsaufnahmen zu vermeiden
Andres Rohner, Abteilung Recht, Generalsekretariat, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 54 05