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13.05.2016
Aufräumarbeiten bei der Firma Rohner AG abgeschlossen
Die Firma Rohner AG hat in den letzten Wochen die Aufräum- und Sicherungsarbeiten im, vom Explosionsereignis betroffenen Produktionsgebäude in enger Aufsicht durch das Sicherheitsinspektorat abgeschlossen.
Arbeiten wie die Entleerung und Reinigung der betroffenen Chemieanlagen, sowie die Demontage beschädigter Anlagenteile und der Gebäudereinigungen wurden schrittweise durch detaillierte Arbeitsvorschriften mit Risikobetrachtung vorbereitet. Nach Einbezug der kantonalen Fachstellen, der Suva und nach Prüfung und Inspektion der Anlagebereiche vor Ort konnte das Sicherheitsinspektorat die geplanten Arbeiten freigeben.
Am 3. Mai 2016 fand bei der Firma Rohner AG eine Besprechung mit Vertretern der kantonalen Fachstellen, Gemeinde und der SUVA statt. Es wurde über die erfolgten Arbeiten und das geplante weitere Vorgehen entschieden.
Die Vorgehensweise zum Wiederaufbau und zur Wiederaufnahme des Produktionsbetriebes wird gemäss den gültigen kantonalen Genehmigungswegen erfolgen. Im Rahmen des Genehmigungswegs erfolgen die Auflagen der jeweiligen Fachstellen. Diese Auflagen sind Voraussetzungen für eine neue Genehmigung und zur Wiederaufnahme der Produktion.
Die Ursachen des Ereignisses sind noch nicht abschliessend geklärt.
Arbeiten wie die Entleerung und Reinigung der betroffenen Chemieanlagen, sowie die Demontage beschädigter Anlagenteile und der Gebäudereinigungen wurden schrittweise durch detaillierte Arbeitsvorschriften mit Risikobetrachtung vorbereitet. Nach Einbezug der kantonalen Fachstellen, der Suva und nach Prüfung und Inspektion der Anlagebereiche vor Ort konnte das Sicherheitsinspektorat die geplanten Arbeiten freigeben.
Am 3. Mai 2016 fand bei der Firma Rohner AG eine Besprechung mit Vertretern der kantonalen Fachstellen, Gemeinde und der SUVA statt. Es wurde über die erfolgten Arbeiten und das geplante weitere Vorgehen entschieden.
Die Vorgehensweise zum Wiederaufbau und zur Wiederaufnahme des Produktionsbetriebes wird gemäss den gültigen kantonalen Genehmigungswegen erfolgen. Im Rahmen des Genehmigungswegs erfolgen die Auflagen der jeweiligen Fachstellen. Diese Auflagen sind Voraussetzungen für eine neue Genehmigung und zur Wiederaufnahme der Produktion.
Die Ursachen des Ereignisses sind noch nicht abschliessend geklärt.