- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bau- und Umweltschutzdirektion
- Medienmitteilungen
- Anpassungen des Raumplanungs- und Baugesetzes
Anpassungen des Raumplanungs- und Baugesetzes
Anpassungen nach der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung
Wegen der am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung muss das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz angepasst werden. Der Regierungsrat hat den Entwurf einer entsprechenden Landratsvorlage gutgeheissen und zur öffentlichen Vernehmlassung freigegeben.
Zentrale Anliegen der Teilrevision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes sind die Stärkung der Siedlungsentwicklung nach Innen sowie die stärkere Kontrolle des Umgangs mit bestehenden und neuen Bauzonen. Die vorliegende Anpassung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes setzt die neuen Anforderungen des Bundesrechts um. Sie ermöglicht es den Gemeinden, ihren notwendigen Handlungsspielraum bei Planungsaufgaben zu erhalten und schafft für spezifische Themen die rechtlichen Grundlagen im Hinblick auf die Umsetzung des kantonalen Richtplans.