Anpassung des Kantonalen Richtplans
11.06.2014
Der Regierungsrat hat den vom Amt für Raumplanung ausgearbeiteten Änderungen zum Kantonalen Richtplan (KRIP) zugestimmt und die Vorlage an den Landrat überwiesen. Mit der Landratsvorlage sollen insgesamt sechs Objektblätter sowie die Richtplangesamtkarte angepasst werden.
Gemäss Art. 9 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni 1979 werden Richtpläne grundsätzlich überprüft und nötigenfalls angepasst, wenn sich die Verhältnisse geändert haben, sich neue Aufgaben stellen oder eine gesamthaft bessere Lösung möglich ist. Im Rahmen des Richtplanverfahrens können aber auch Aufträge des Parlaments an den Regierungsrat, Aufträge des Bundesrates an den Kanton sowie erledigte Aufträge zu Anpassungen führen.
Die beantragten Änderungen betreffen die Objektblätter Siedlungs- und Nutzungsstruktur (Siedlungsbegrenzung), Siedungsausstattung (Standorte für verkehrsintensive Einrichtungen), Natürliche Lebensgrundlagen (Raumbedarf Fliessgewässer), Land- und Forstwirtschaft (Fruchtfolgeflächen), Natur- und Landschaftsschutz (BLN-Objekte) sowie Versorgung (Mobilfunkanlagen).
Für Rückfragen:
Martin Huber, Leiter Abteilung Kantonsplanung, Amt für Raumplanung, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 552 59 37