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10.09.2013
Anhörung zur Teilrevision der Biozidprodukteverordnung
Anhörung zur Teilrevision der Biozidprodukteverordnung: Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft begrüsst die aufgrund der neuen EU-Verordnung erforderlichen Anpassungen der Biozidprodukteverordnung mehrheitlich.
Durch die Harmonisierung des Produkterechts für Biozide mit den entsprechenden Bestimmungen der EU können technische Handelshemmnisse abgebaut werden. Gleichzeitig wird das hohe Schutzniveau bezüglich Gesundheits- und Umweltschutz aufrechterhalten. Biozide sind Wirkstoffe, welche auf chemischem oder biologischem Weg Schadorganismen zerstören, abschrecken oder unschädlich machen. Dazu zählen zum Beispiel Stoffe, die in der Klimatechnik die Verkeimung verhindern, Stoffe in Farben für Fassaden und Schiffsanstriche oder Stoffe in Desinfektions- und Holzschutzmitteln. Produkte, die beim Anbau von Pflanzen in der Landwirtschaft verwendet werden - also die Pflanzenschutzmittel - zählen nicht zu den Bioziden.
Durch die Harmonisierung des Produkterechts für Biozide mit den entsprechenden Bestimmungen der EU können technische Handelshemmnisse abgebaut werden. Gleichzeitig wird das hohe Schutzniveau bezüglich Gesundheits- und Umweltschutz aufrechterhalten. Biozide sind Wirkstoffe, welche auf chemischem oder biologischem Weg Schadorganismen zerstören, abschrecken oder unschädlich machen. Dazu zählen zum Beispiel Stoffe, die in der Klimatechnik die Verkeimung verhindern, Stoffe in Farben für Fassaden und Schiffsanstriche oder Stoffe in Desinfektions- und Holzschutzmitteln. Produkte, die beim Anbau von Pflanzen in der Landwirtschaft verwendet werden - also die Pflanzenschutzmittel - zählen nicht zu den Bioziden.