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10.09.2013
Anhörung zur Änderung der Energieverordnung
Anhörung zur Änderung der Energieverordnung und Herkunftsnachweis-Verordnung
Zur vorgesehenen Änderung der Energieverordnung (EnV) und Herkunftsnachweis-Verordnung (HKNV) des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) nimmt der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft an seiner heutigen Sitzung zu folgenden Elementen Stellung:
Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV): Grundsätzlich begrüsst der Regierungsrat die Systemänderungen der KEV, die zu einer Optimierung des Förderungsinstrumentes führen kann und die Vergütung näher an die internationalen Marktpreise anpasst. Die Kürzung der Vergütungsdauer auf maximal 15 Jahre und die gleichzeitige Reduktion des Vergütungssatzes um 35 bis 40 Prozent bringt auch Gefahren mit sich. Die ambitionierten Ausbauziele im Rahmen der Energiestrategie 2050 im Bereich der Photovoltaik stellen eine noch grössere Herausforderung dar, als sie ohnehin schon war. Der Regierungsrat bittet die Anpassung des Vergütungssystems und die Ziele für den Zubau der Photovoltaik zweckmässig aufeinander abzustimmen.
Technologiespezifische Anpassungen: Die neue Unterteilung der Kleinwasserkraftwerke in zwei Kategorien und die damit verbundene Aufhebung der KEV-Ansprüche für Anlagen mit einer Leistung von < 300 kW ist im Sinne des Regierungsrates. Die Anpassung optimiert die Fördereffizienz (kWh pro Förderfranken) und mindert die negativen Auswirkungen auf die Umwelt, welche durch zu kleine Anlagen entstehen.
Strafbestimmung Energieetikette: Der Regierungsrat erachtet das Vertrauen der Konsumenten in die Energieetikette als elementarer Baustein für den Erfolg der Energieetikette. Jegliche Handlung, die zu einer Irreführung oder Unklarheit betreffend der Energieetikette führen kann, soll unter Strafe gestellt werden. Dem Anliegen wird mit der Änderung nun besser Rechnung getragen.
Zur vorgesehenen Änderung der Energieverordnung (EnV) und Herkunftsnachweis-Verordnung (HKNV) des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) nimmt der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft an seiner heutigen Sitzung zu folgenden Elementen Stellung:
Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV): Grundsätzlich begrüsst der Regierungsrat die Systemänderungen der KEV, die zu einer Optimierung des Förderungsinstrumentes führen kann und die Vergütung näher an die internationalen Marktpreise anpasst. Die Kürzung der Vergütungsdauer auf maximal 15 Jahre und die gleichzeitige Reduktion des Vergütungssatzes um 35 bis 40 Prozent bringt auch Gefahren mit sich. Die ambitionierten Ausbauziele im Rahmen der Energiestrategie 2050 im Bereich der Photovoltaik stellen eine noch grössere Herausforderung dar, als sie ohnehin schon war. Der Regierungsrat bittet die Anpassung des Vergütungssystems und die Ziele für den Zubau der Photovoltaik zweckmässig aufeinander abzustimmen.
Technologiespezifische Anpassungen: Die neue Unterteilung der Kleinwasserkraftwerke in zwei Kategorien und die damit verbundene Aufhebung der KEV-Ansprüche für Anlagen mit einer Leistung von < 300 kW ist im Sinne des Regierungsrates. Die Anpassung optimiert die Fördereffizienz (kWh pro Förderfranken) und mindert die negativen Auswirkungen auf die Umwelt, welche durch zu kleine Anlagen entstehen.
Strafbestimmung Energieetikette: Der Regierungsrat erachtet das Vertrauen der Konsumenten in die Energieetikette als elementarer Baustein für den Erfolg der Energieetikette. Jegliche Handlung, die zu einer Irreführung oder Unklarheit betreffend der Energieetikette führen kann, soll unter Strafe gestellt werden. Dem Anliegen wird mit der Änderung nun besser Rechnung getragen.