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02.07.2013
Anhörung: Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft begrüsst die vorgeschlagene Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA). Die Verordnungsänderungen bringen einige administrative Vereinfachungen, die Vorsorgemassnahmen zum Schutze der Umwelt bleiben vollumfänglich erhalten und es sind weder finanzielle noch personelle Auswirkungen auf die Kantone zu erwarten.
Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen regelt die Kontrollverfahren bei der Übergabe von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen im Inland. Die vom Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK vorgesehene Revision der VeVA beinhaltet drei Punkte:
- Abgeberbetriebe sollen in bestimmten Fällen bereits bei der Übergabe von Abfällen an ein Entsorgungsunternehmen von ihrer Verantwortung für die umweltverträgliche Entsorgung befreit werden.
- Exporteure von Abfällen sollen in Zukunft unabhängig vom Recht des Ein- und Durchfuhr staates dazu verpflichtet werden, eine Sicherheitsleistung zu erbringen. Damit werden finanzielle Risiken des Bundes abgedeckt, die bei erzwungener Rücknahme von Abfällen entstehen könnten.
- Der grenzüberschreitende Verkehr mit Laborproben von Abfällen und mit kleinen Mengen von Abfällen nach der grünen Liste soll administrativ erleichtert werden.
Bei der neu unter bestimmten Bedingungen vorgesehenen Möglichkeit zur Übergabe von Abfällen an Entsorgungsunternehmen bereits am Standort des Abgeberbetriebes sieht der Regierungsrat Konfliktpotential bezüglich gefahrengutrechtlichen Pflichten der Beteiligten. Er regt deshalb an, diesen Aspekt nochmals zu prüfen.
Für Rückfragen: Roland Bono, Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 61 11
Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen regelt die Kontrollverfahren bei der Übergabe von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen im Inland. Die vom Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK vorgesehene Revision der VeVA beinhaltet drei Punkte:
- Abgeberbetriebe sollen in bestimmten Fällen bereits bei der Übergabe von Abfällen an ein Entsorgungsunternehmen von ihrer Verantwortung für die umweltverträgliche Entsorgung befreit werden.
- Exporteure von Abfällen sollen in Zukunft unabhängig vom Recht des Ein- und Durchfuhr staates dazu verpflichtet werden, eine Sicherheitsleistung zu erbringen. Damit werden finanzielle Risiken des Bundes abgedeckt, die bei erzwungener Rücknahme von Abfällen entstehen könnten.
- Der grenzüberschreitende Verkehr mit Laborproben von Abfällen und mit kleinen Mengen von Abfällen nach der grünen Liste soll administrativ erleichtert werden.
Bei der neu unter bestimmten Bedingungen vorgesehenen Möglichkeit zur Übergabe von Abfällen an Entsorgungsunternehmen bereits am Standort des Abgeberbetriebes sieht der Regierungsrat Konfliktpotential bezüglich gefahrengutrechtlichen Pflichten der Beteiligten. Er regt deshalb an, diesen Aspekt nochmals zu prüfen.
Für Rückfragen: Roland Bono, Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 61 11