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18.12.2015
Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes
Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes: Antrag auf minimale Stellenerhöhung im Bauinspektorat
Der Regierungsrat hat eine Revision des Raumplanungs- und Baugesetzes zuhanden des Landrates verabschiedet. Diese regelt, wie Naturgefahren, die auf baubewilligungspflichtige Vorhaben einwirken können, im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zu berücksichtigen sind. Der dadurch für das Bauinspektorat anfallende Mehraufwand muss mit einer minimalen Personalaufstockung abgedeckt werden.
Bauwillige sind für die Planung sowie die Realisierung von Gefahrenabwehrmassnahmen grundsätzlich selbst zuständig. Die Baubewilligungsbehörde muss jedoch im Baubewilligungsverfahren prüfen, ob die zur Abwehr der potenziellen Naturgefahr geplanten Massnahmen tauglich sind. Dieser neue Prüfungsauftrag ergibt sich aus einer bundesrechtlichen Aufgabenzuteilung.
Weil dieser Mehraufwand mit den bestehenden personellen Ressourcen nicht abgedeckt werden kann, wird dem Landrat beantragt, den Sollstellenplan des Bauinspektorats um 120 Stellenprozente aufzustocken.
Seit Ende 2011 liegen für das Siedlungsgebiet jeder Gemeinde im Kanton die Naturgefahrenkarten vor. Diese Karten zeigen aufgrund wissenschaftlicher Erhebungen auf, wo im Siedlungsgebiet welche gravitativen Naturgefahren mit welcher Häufigkeit und welcher Intensität auftreten können.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Andres Rohner, Generalsekretariat, Abteilung Recht, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 54 05
Der Regierungsrat hat eine Revision des Raumplanungs- und Baugesetzes zuhanden des Landrates verabschiedet. Diese regelt, wie Naturgefahren, die auf baubewilligungspflichtige Vorhaben einwirken können, im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zu berücksichtigen sind. Der dadurch für das Bauinspektorat anfallende Mehraufwand muss mit einer minimalen Personalaufstockung abgedeckt werden.
Bauwillige sind für die Planung sowie die Realisierung von Gefahrenabwehrmassnahmen grundsätzlich selbst zuständig. Die Baubewilligungsbehörde muss jedoch im Baubewilligungsverfahren prüfen, ob die zur Abwehr der potenziellen Naturgefahr geplanten Massnahmen tauglich sind. Dieser neue Prüfungsauftrag ergibt sich aus einer bundesrechtlichen Aufgabenzuteilung.
Weil dieser Mehraufwand mit den bestehenden personellen Ressourcen nicht abgedeckt werden kann, wird dem Landrat beantragt, den Sollstellenplan des Bauinspektorats um 120 Stellenprozente aufzustocken.
Seit Ende 2011 liegen für das Siedlungsgebiet jeder Gemeinde im Kanton die Naturgefahrenkarten vor. Diese Karten zeigen aufgrund wissenschaftlicher Erhebungen auf, wo im Siedlungsgebiet welche gravitativen Naturgefahren mit welcher Häufigkeit und welcher Intensität auftreten können.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Andres Rohner, Generalsekretariat, Abteilung Recht, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 54 05