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15.12.2015
Änderung der Verordnung über die Wasserversorgung
Gebietsbeschränkung für Erdwärmesondenanlagen
Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers geändert.
Erdsondenanlagen zur Wärmegewinnung sind in den Grundwasserschutzzonen nicht gestattet. In den Gewässerschutzbereichen Au und Ao * können solche Erdsondenanlagen bewilligt werden, wenn dadurch die für die Trinkwasserversorgung nutzbaren Grundwasservorkommen nicht gefährdet werden.
Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers geändert.
Erdsondenanlagen zur Wärmegewinnung sind in den Grundwasserschutzzonen nicht gestattet. In den Gewässerschutzbereichen Au und Ao * können solche Erdsondenanlagen bewilligt werden, wenn dadurch die für die Trinkwasserversorgung nutzbaren Grundwasservorkommen nicht gefährdet werden.
Die Bewilligungsbehörde kann von Gesuchstellenden ein hydrogeologisches Gutachten verlangen, das die Auswirkungen der beantragten Erdsondenanlage auf das Grundwasservorkommen aufgezeigt.
* Au: Gewässerschutzbereich zum Schutz nutzbarer unterirdischer Gewässer
Ao: Gewässerschutzbereich zum Schutz der Wasserqualität oberirdischer Gewässer, wenn dies zur Gewährleistung einer besonderen Nutzung eines Gewässers erforderlich ist
Für Rückfragen
Andres Rohner, Generalsekretariat, Abteilung Recht, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 54 05