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07.05.2013
Änderung der Energieverordnung
Regierungsrat sagt Ja zur Änderung der Energieverordnung: Kostendeckende Einspeisevergütung sicherstellen
Der Regierungsrat begrüsst die vom Bund vorgeschlagene Erhöhung des Zuschlags auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze. Mit dieser Änderung der Energieverordnung soll die Liquidität des Energiegesetz-Fonds (EnG-Fonds) für die Auszahlung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) erhöht werden.
Die Netzbetreiber sind zur Abnahme des Stroms verpflichtet, der zum Beispiel in Photovoltaikanlagen produziert wird. Mit der KEV wird die Differenz zwischen Gestehungskosten und Marktpreis gedeckt. Auf diese Weise kann den Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien ein Preis garantiert werden, der ihre Gestehungskosten deckt.
Finanziert wird die KEV aus dem EnG-Fonds, der aus dem Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze geäufnet wird. Dieser Zuschlag wird von den Netzbetreibern auf die Endverbraucher überwälzt,
Der aktuelle EnG-Zuschlag von 0,45 Rp/kWh muss per 1. Januar 2014 auf 0,6 Rp/kWh erhöht werden, um die Liquidität des EnG-Fonds zu gewährleisten. Nur so kann die Finanzierung der umfangreichen zusätzlichen Produktionsmengen sichergestellt werden, die 2014 voraussichtlich anfallen.
Die Sicherstellung der KEV durch den Bund entspricht der Energiestrategie 2012 des Kantons Basel-Landschaft. Diese schliesst die parallele Erhebung einer kantonalen KEV strikt aus, um Doppelbelastungen zu vermeiden.
Für Rückfragen: Alberto Isenburg, Leiter Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 55 01
Der Regierungsrat begrüsst die vom Bund vorgeschlagene Erhöhung des Zuschlags auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze. Mit dieser Änderung der Energieverordnung soll die Liquidität des Energiegesetz-Fonds (EnG-Fonds) für die Auszahlung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) erhöht werden.
Die Netzbetreiber sind zur Abnahme des Stroms verpflichtet, der zum Beispiel in Photovoltaikanlagen produziert wird. Mit der KEV wird die Differenz zwischen Gestehungskosten und Marktpreis gedeckt. Auf diese Weise kann den Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien ein Preis garantiert werden, der ihre Gestehungskosten deckt.
Finanziert wird die KEV aus dem EnG-Fonds, der aus dem Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze geäufnet wird. Dieser Zuschlag wird von den Netzbetreibern auf die Endverbraucher überwälzt,
Der aktuelle EnG-Zuschlag von 0,45 Rp/kWh muss per 1. Januar 2014 auf 0,6 Rp/kWh erhöht werden, um die Liquidität des EnG-Fonds zu gewährleisten. Nur so kann die Finanzierung der umfangreichen zusätzlichen Produktionsmengen sichergestellt werden, die 2014 voraussichtlich anfallen.
Die Sicherstellung der KEV durch den Bund entspricht der Energiestrategie 2012 des Kantons Basel-Landschaft. Diese schliesst die parallele Erhebung einer kantonalen KEV strikt aus, um Doppelbelastungen zu vermeiden.
Für Rückfragen: Alberto Isenburg, Leiter Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 55 01