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21.08.2012
Änderung Bundesgesetz Lärmsanierung der Eisenbahnen (BGLE)
Stellungnahme des Regierungsrates zur Änderung des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (BGLE)
Der Regierungsrat kann der geplanten Änderung des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen grundsätzlich zustimmen. Die darin vorgesehenen Massnahmen lassen vor allem nachts eine wahrnehmbare Verbesserung der Lärmbelastung durch den Bahnverkehr erwarten. Bei der vorgesehenen Revision der Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (VLE) regt der Regierungsrat an, die neusten, wissenschaftlich gestützten Kenntnisse in Bezug auf den Lärmschutz zu berücksichtigen.
Die bis anhin getätigten Lärmsanierungsmassnahmen entlang der Eisenbahnkorridore haben vor allem im unteren Baselbiet und im Ergolztal für eine spürbare Verbesserung der Lärmbelastung durch Eisenbahnen geführt. Trotzdem gibt es nach wie vor Gebiete, die aufgrund von Kosten/Nutzen-Überlegungen nicht in den Genuss von Massnahmen gekommen sind. An diesen Stellen ist es angezeigt, den Lärmschutz durch Schliessung von Lücken in den Lärmschutzwänden zu verbessern. Dort wo es auch mit diesen Massnahmen zu übermässigen Belastungen kommt, kann mit alternativen Massnahmen wie z.B. Schienenschallabsorbern eine Entlastung der Situation herbeigeführt werden.
Auch der Naherholungsraum ausserhalb der Siedlungen, wo grundsätzlich keine Lärmschutzwände verwirklicht werden, soll in Form einer ausgeweiteten Lärmschutz-Strategie von der revidierten Gesetzgebung profitieren. Mit dem Verbot von lauten Güterwagen ab 2020 wird deren Durchfahrt durch die Schweiz ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt sein. Schon in den nächsten Jahren ist deshalb davon auszugehen, dass die ersten leisen internationalen Güterwagen auf dem Schienennetz anzutreffen sein werden. Da der Güterverkehr vor allem nachts die freien Schienenkapazitäten nutzt, wird auch in der Nacht eine wahrnehmbare Lärmreduktion beim Eisenbahnlärm zu verzeichnen sein.
Trotz dieser Verbesserungen vertritt der Regierungsrat die Auffassung, dass mit der bevorstehenden Revision der Verordnung zum BGLE die Beurteilungsmethodik zu überprüfen ist. Denn nach wie vor wird der Eisenbahnverkehr im Vergleich zum Strassenverkehr in Bezug auf die Lärmproblematik privilegiert behandelt.
Für Rückfragen: Andreas Stoecklin, Amt für Raumplanung, Leiter Abteilung Lärmschutz, Tel. 061 552 64 98
Der Regierungsrat kann der geplanten Änderung des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen grundsätzlich zustimmen. Die darin vorgesehenen Massnahmen lassen vor allem nachts eine wahrnehmbare Verbesserung der Lärmbelastung durch den Bahnverkehr erwarten. Bei der vorgesehenen Revision der Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (VLE) regt der Regierungsrat an, die neusten, wissenschaftlich gestützten Kenntnisse in Bezug auf den Lärmschutz zu berücksichtigen.
Die bis anhin getätigten Lärmsanierungsmassnahmen entlang der Eisenbahnkorridore haben vor allem im unteren Baselbiet und im Ergolztal für eine spürbare Verbesserung der Lärmbelastung durch Eisenbahnen geführt. Trotzdem gibt es nach wie vor Gebiete, die aufgrund von Kosten/Nutzen-Überlegungen nicht in den Genuss von Massnahmen gekommen sind. An diesen Stellen ist es angezeigt, den Lärmschutz durch Schliessung von Lücken in den Lärmschutzwänden zu verbessern. Dort wo es auch mit diesen Massnahmen zu übermässigen Belastungen kommt, kann mit alternativen Massnahmen wie z.B. Schienenschallabsorbern eine Entlastung der Situation herbeigeführt werden.
Auch der Naherholungsraum ausserhalb der Siedlungen, wo grundsätzlich keine Lärmschutzwände verwirklicht werden, soll in Form einer ausgeweiteten Lärmschutz-Strategie von der revidierten Gesetzgebung profitieren. Mit dem Verbot von lauten Güterwagen ab 2020 wird deren Durchfahrt durch die Schweiz ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt sein. Schon in den nächsten Jahren ist deshalb davon auszugehen, dass die ersten leisen internationalen Güterwagen auf dem Schienennetz anzutreffen sein werden. Da der Güterverkehr vor allem nachts die freien Schienenkapazitäten nutzt, wird auch in der Nacht eine wahrnehmbare Lärmreduktion beim Eisenbahnlärm zu verzeichnen sein.
Trotz dieser Verbesserungen vertritt der Regierungsrat die Auffassung, dass mit der bevorstehenden Revision der Verordnung zum BGLE die Beurteilungsmethodik zu überprüfen ist. Denn nach wie vor wird der Eisenbahnverkehr im Vergleich zum Strassenverkehr in Bezug auf die Lärmproblematik privilegiert behandelt.
Für Rückfragen: Andreas Stoecklin, Amt für Raumplanung, Leiter Abteilung Lärmschutz, Tel. 061 552 64 98