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10.03.2015
Agglomerationsprogramm Basel, 2. Generation
Ermächtigung zur Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat der Ermächtigung für die Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung zwischen Bund und der Agglomeration Basel betreffend Agglomerationsprogramm Basel, 2. Generation zugestimmt.
Das Agglomerationsprogramm Basel der 2. Generation wurde im Juni 2012 beim Bund zur Mitfinanzierung eingereicht. Mit Abschluss der Herbstsession 2014 der eidgenössischen Räte sind von Bundesseite für das Agglomerationsprogramm Basel Projekte mit einem Gesamtvolumen von 265 Mio. Franken zur Mitfinanzierung vorgesehen. Der Bund beteiligt sich mit insgesamt 93 Mio. Franken an den Gesamtinvestitionen (Anteil Kanton Basel-Landschaft 40 Mio. Franken). Das entspricht für den Kanton Basel-Landschaft einem Investitionsvolumen über 114 Mio. Franken oder 43 Prozent Anteil am gesamten Investitionsvolumen der Agglomeration Basel.
Die Leistungsvereinbarungen für die zweite Generation der Agglomerationsprogramme werden im Frühjahr 2015 zwischen dem Bund und den Trägerschaften der Agglomerationsprogramme abgeschlossen. Die Leistungsvereinbarungen mit dem Bund regeln unter anderem:
- den Beitragssatz des Bundes für die mitfinanzierten A-Projekte (35 Prozent);
- den Höchstbetrag der Bundesfinanzierung für das ganze Agglomerationsprogramm Basel (92,8 Mio. Franken) und für die einzelnen Projekte;
- die umzusetzenden Massnahmen im Bereich Siedlungsentwicklung;
- die umzusetzenden Eigenleistungen der Agglomeration Basel;
- die umzusetzenden Massnahmen mit Bundesbeteiligung (A-Liste) und
- die Vertragsparteien.
- den Beitragssatz des Bundes für die mitfinanzierten A-Projekte (35 Prozent);
- den Höchstbetrag der Bundesfinanzierung für das ganze Agglomerationsprogramm Basel (92,8 Mio. Franken) und für die einzelnen Projekte;
- die umzusetzenden Massnahmen im Bereich Siedlungsentwicklung;
- die umzusetzenden Eigenleistungen der Agglomeration Basel;
- die umzusetzenden Massnahmen mit Bundesbeteiligung (A-Liste) und
- die Vertragsparteien.