Abwasserrechnung 2023
Die Netto-Jahreskosten der kantonalen Abwasserrechnung im Jahr 2023 betragen gemäss Amt für Industrielle Betriebe (AIB) rund 35 Millionen Franken. Gegenüber dem Vorjahr sind sie aufgrund der allgemeinen Teuerung um durchschnittlich 11 Prozent gestiegen.
Der Kanton verrechnet den Gemeinden jährlich die Nettokosten der kantonalen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) weiter. Für das Jahr 2023 betragen sie gemäss Amt für Industrielle Betriebe rund 35 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat die Abwasserrechnung genehmigt.
Die Verrechnung der Kosten zu Lasten der Gemeinden erfolgt nach der in die Kanalisation abgeleiteten Wassermenge. Sie setzt sich aus dem verbrauchten Trink- und Brauchwasser, das von den versiegelten Flächen in die Kanalisation eingeleitete Regenwasser und das stetig fliessende Fremdwasser zusammen. Gemeinden mit wenig Fremdwasser, mehr Versickerung und mehr Trennsystem zahlen anteilsmässig weniger an die Netto-Jahreskosten. Industrie- und Gewerbebetriebe, die stark verschmutztes Abwasser einleiten, bezahlen für den Mehraufwand eine gesetzlich festgelegte Gebühr.
Gegenüber dem Vorjahr sind die Kosten um durchschnittlich 11 Prozent angestiegen. Grund dafür ist die allgemeine Teuerung. Vor allem die enorm hohen Strompreise für Grossverbraucher, dazu gehören auch Kläranlagen, haben zu höheren Betriebskosten geführt. Ein weiterer Grund sind die gestiegenen Abschreibungen und Zinsaufwände.
Die gesamte Fremdwassermenge bleibt über alle ARA hinweg gegenüber dem Vorjahr etwa gleich. Allerdings ist der Fremdwasseranteil auf der ARA Ergolz 2 über die 30 %-Grenze angestiegen. Die an diese ARA angeschlossenen Gemeinden werden deshalb wieder an den Fremdwasserkosten beteiligt. Mit wenigen Ausnahmen fallen für die meisten Gemeinden aus den genannten Gründen um 10 bis 20 % höhere Kosten an als im Vorjahr.
Für die Verrechnung der Kosten sind das Gewässerschutzgesetz und die kantonale Gewässerschutzverordnung massgebend.