Abtretung und Übernahme von Kantonsstrassen: noch nichts in Stein gemeisselt
08.07.2008
Der Entwurf des Kantonalen Richtplans (KRIP) sieht vor, dass der Kanton gewisse Gemeindestrassen übernimmt, und gewisse Gemeinden Kantonsstrassen übernehmen. Die Bau- und Umweltschutzdirektion hat nun zusammen mit der Bau- und Planungskommission das weitere Vorgehen festgelegt und die betroffenen Gemeinden schriftlich informiert. Fazit: Die einzelnen Abtretungen und Übernahmen treten nicht automatisch mit dem Richtplan in Kraft, sondern bedürfen gesonderter Landratsvorlagen innert fünf Jahren ab Inkraftsetzung des KRIP.
In der landrätlichen Bau- und Planungskommission (BPK) wurde im vergangenen Monat die Frage der Anpassung des Kantonsstrassennetzes intensiv debattiert, insbesondere die Anliegen der Gemeinden. Das Ergebnis dieser Diskussionen präsentiert sich wie folgt:
Alle Abtretungen und Übernahmen der Kantonsstrassen werden neu als Zwischenergebnis festgelegt und nicht als Festsetzung. Das bedeutet, dass mit einer allfälligen Verabschiedung des kantonalen Richtplans und der bundesrätlichen Genehmigung die Abtretungen bzw. Übernahmen nicht automatisch ohne weitere Handlungen erfolgen, sondern es dafür noch separater Landratsbeschlüsse bedarf. Die Regierung hat dem Landrat innert fünf Jahren nach Inkraftsetzung des Richtplans entsprechende Vorlagen zu unterbreiten.
Alle Abtretungen und Übernahmen der Kantonsstrassen werden neu als Zwischenergebnis festgelegt und nicht als Festsetzung. Das bedeutet, dass mit einer allfälligen Verabschiedung des kantonalen Richtplans und der bundesrätlichen Genehmigung die Abtretungen bzw. Übernahmen nicht automatisch ohne weitere Handlungen erfolgen, sondern es dafür noch separater Landratsbeschlüsse bedarf. Die Regierung hat dem Landrat innert fünf Jahren nach Inkraftsetzung des Richtplans entsprechende Vorlagen zu unterbreiten.
Es gilt nun den Landratsbeschluss über den kantonalen Richtplan abzuwarten. Lediglich in Gemeinden, wo bezüglich Abtretungen/Übernahmen dringender Handlungsbedarf besteht, werden die entsprechenden Vorlagen - unabhängig vom 'Fahrplan' des kantonalen Richtplans in der BPK bzw. im Landrat - vorbereitet und dem Landrat zum Beschluss vorlegt. Die betroffenen Gemeinden werden dazu vorgängig angehört und die Modalitäten mit ihnen besprochen.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Informationsdienst
Für Rückfragen:
Rolf Richterich, Präsident Bau- und Planungskommission, Tel. 079 767 70 76
Jörg Krähenbühl, Regierungsrat, Tel. 061 552 54 03
Liestal, 8. Juli 2008