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Abstimmung vom 27. November über die Einführung einer Energieabgabe
Beschwerden beim Regierungsrat und beim Kantonsgericht eingereicht.Ende Oktober hat ein Stimmbürger beim Kantonsgericht und beim Regierungsrat identische Beschwerden wegen Verletzung der Abstimmungsfreiheit eingereicht. Diese betreffen die beiden kantonalen Abstimmungen zur Einführung einer Energieabgabe. Der Regierungsrat ersucht das Kantonsgericht, auf die Beschwerden einzugehen und noch vor dem Abstimmungstermin am 27. November 2016 darüber zu urteilen.
Der Beschwerdeführer aus dem Laufental macht geltend, die Regierung habe mit der Publikation der Zeitschrift „Baselbieter Energiepaket“ sein Stimmrecht verletzt. Vorsorglicherweise beantragt er, dass für den Fall eines knappen Urnenentscheids die Abstimmungen vom 27. November zur Energieabgabe aufzuheben und neu anzusetzen seien. Weiter beantragt er, die Regierung habe jede weitere Verbreitung der Zeitschrift „Baselbieter Energiepaket“ und ähnlicher Publikationen zu unterlassen und auf jede weitere Mitwirkung unter dem Label des „Energiepakets“ zu verzichten.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsgericht die direkte Behandlung der Beschwerden. In seiner Stellungnahme zuhanden des Kantonsgerichts ersucht er dieses darum, auf die Beschwerden einzutreten und in einem beschleunigten Verfahren darüber zu entscheiden. Auf diese Weise sollen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger - wenn möglich noch vor dem 27. November - über einen Entscheid über die Beschwerden in Kenntnis gesetzt werden können. Der Regierungsrat hält am Abstimmungstermin vom 27. November 2016 fest.
Die Zeitungsbeilage „Baselbieter Energiepaket“ ist bisher sechsmal erschienen (Herbst 2011, Sommer 2012, Sommer 2013, Herbst 2014, Herbst 2015, Herbst 2016) und wird von der Trägerschaft des Baselbieter Energiepakets herausgegeben.
Für Rückfragen:
Peter Vetter, Landschreiber, Tel. 061 552 50 01