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03.02.2016
A22 Umfahrung Liestal (HUL)
A22 Umfahrung Liestal (HUL): Befahrbarkeit des Ergolzviaduktes wird sichergestellt
Damit die erforderlichen Notmassnahmen am Strassenabschnitt A22 Umfahrung Liestal (HUL) unverzüglich geplant und durchgeführt werden können, hat der Regierungsrat dem Landrat einen Verpflichtungskredit von 6,2 Mio. Franken beantragt. Mit der Umsetzung der Sofortmassnahmen im laufenden Jahr soll die Befahrbarkeit des Ergolzviaduktes als Kernstück der Umfahrung Liestal weiterhin sichergestellt sein.
Der heute sanierungsbedürftige Strassenabschnitt A22 Umfahrung Liestal (HUL) entspricht nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Das 800 Meter lange Ergolzviadukt weist erhebliche statische Defizite auf. Um die Befahrbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Schwerverkehrs, zu sichern, müssen dringend Sofortmassnahmen durchgeführt werden.
Nachdem der Netzbeschluss auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, musste dringend für die HUL ein Erhaltungskonzept erarbeitet werden. Dieses liegt seit dem 15. Dezember 2015 vor. Die ausgearbeiteten Massnahmen beinhalten Sofortmassnahmen und Überbrückungsmassnahmen Damit kann die Befahrbarkeit des Ergolzviaduktes bis zum Zeitpunkt der Erneuerung aufrechterhalten werden.
Bei den Sofortmassnahmen handelt es sich um Massnahmen, die an bereits schadhaften Bauteilen erfolgen müssen, damit die Betriebssicherheit gewährleistet ist und die Schäden nicht weiter fortschreiten können.
Um die Betriebstauglichkeit des Strassenabschnitts aufrechtzuerhalten, müssen die Sofortmassnahmen noch im Jahr 2016 umgesetzt werden. Danach werden die Überbrückungsmassnahmen ausgeführt. Mit dem anschliessenden Monitoring des Bauwerks ist es möglich, bis zur Erneuerung in 10 bis 15 Jahren die Betriebssicherheit mit einem akzeptablen Risiko zu gewährleisten.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Urs Hess, Tiefbauamt, Geschäftsbereich Kantonsstrassen, Tel. 061 552 54 59
Damit die erforderlichen Notmassnahmen am Strassenabschnitt A22 Umfahrung Liestal (HUL) unverzüglich geplant und durchgeführt werden können, hat der Regierungsrat dem Landrat einen Verpflichtungskredit von 6,2 Mio. Franken beantragt. Mit der Umsetzung der Sofortmassnahmen im laufenden Jahr soll die Befahrbarkeit des Ergolzviaduktes als Kernstück der Umfahrung Liestal weiterhin sichergestellt sein.
Der heute sanierungsbedürftige Strassenabschnitt A22 Umfahrung Liestal (HUL) entspricht nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Das 800 Meter lange Ergolzviadukt weist erhebliche statische Defizite auf. Um die Befahrbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Schwerverkehrs, zu sichern, müssen dringend Sofortmassnahmen durchgeführt werden.
Nachdem der Netzbeschluss auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, musste dringend für die HUL ein Erhaltungskonzept erarbeitet werden. Dieses liegt seit dem 15. Dezember 2015 vor. Die ausgearbeiteten Massnahmen beinhalten Sofortmassnahmen und Überbrückungsmassnahmen Damit kann die Befahrbarkeit des Ergolzviaduktes bis zum Zeitpunkt der Erneuerung aufrechterhalten werden.
Bei den Sofortmassnahmen handelt es sich um Massnahmen, die an bereits schadhaften Bauteilen erfolgen müssen, damit die Betriebssicherheit gewährleistet ist und die Schäden nicht weiter fortschreiten können.
Um die Betriebstauglichkeit des Strassenabschnitts aufrechtzuerhalten, müssen die Sofortmassnahmen noch im Jahr 2016 umgesetzt werden. Danach werden die Überbrückungsmassnahmen ausgeführt. Mit dem anschliessenden Monitoring des Bauwerks ist es möglich, bis zur Erneuerung in 10 bis 15 Jahren die Betriebssicherheit mit einem akzeptablen Risiko zu gewährleisten.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Urs Hess, Tiefbauamt, Geschäftsbereich Kantonsstrassen, Tel. 061 552 54 59