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8. Genereller Leistungsauftrag für den öffentlichen Verkehr
Start der Vernehmlassung
Der 7. Generelle Leistungsauftrag für den öffentlichen Verkehr (GLA) läuft Ende 2017 aus. Für die Folgejahre 2018 bis 2021 wird rechtzeitig der 8. GLA in die Vernehmlassung geschickt. Auch der neue GLA wartet mit Verbesserungen, aber auch mit Sparmassnahmen auf. Er geht bis zum 17. Juli in die Vernehmlassung bei Gemeinden, Verbänden und Organisationen. Nach der Auswertung wird die definitive Landratsvorlage ausgearbeitet.
Auf zwei Buslinien im Laufental und einer Linie im Birseck (65
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) mit einem Einzugsgebiet von über 2000 Einwohnern soll das Grundangebot auf das Hauptangebot (mindestens 18 Kurspaare je Wochentag) ausgebaut werden. Auf verschiedenen Buslinien wird das Wochenendangebot bedürfnisgerecht und kostenneutral harmonisiert. Verschiedene Angebotsoptimierungen sind im Raum Allschwil vorgesehen. Zur Verbesserung des Angebots für die zahlreichen Pendler zwischen Reinach und Basel wird eine Integration der Einsatzlinie E11 in die Stammstrecke der Tramlinie 11 zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt näher geprüft. Und auch bereits im neuen GLA aufgeführt ist die Linie 17 mit ihrer neuen Streckenführung über den Margarethenstich zum Bahnhof Basel SBB und weiter zum Badischen Bahnhof.
Nicht weiter betreiben will der Kanton die S9 zwischen Sissach und Olten, das Läufelfingerli. Die Linie weist seit Jahren einen Kostendeckungsgrad von nur rund 20% auf. Damit erreicht sie die Zielvorgaben gemäss dem durch den Landrat vorgegebenen Angebotsdekret für die Aufnahme in den 8. GLA bei weitem nicht. Aufgrund der heutigen und künftigen Fahrgastpotenziale im Homburgertal wird der geforderte minimale Kostendeckungsgrad von 25–30% auch längerfristig nicht erreicht werden können. An Stelle der S9 soll ein Busbetrieb eingeführt werden. Ein entsprechendes Angebotskonzept dafür liegt vor, dieses wird in den nächsten Monaten mit dem mitbeteiligten Kanton Solothurn, den betroffenen Gemeinden und den Transportunternehmen zu optimieren sein. Auch soll die bereits für das Jahr 2017 vorgesehene Aufhebung des Wochenendbetriebs der Linien 91
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im 8. GLA definitiv werden. Zudem muss aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen auf diesen Linien das Angebot von Montag bis Freitag auf das minimale Grundangebot reduziert werden (9 Kurspaare pro Tag). Die wichtigen Schüler- und Pendlerverbindungen sollen aufrechterhalten werden. Als Alternative wird die Einführung von Bürgerbussystemen vertieft geprüft. Mit diesen Massnahmen werden im 8. GLA keine Angebote mehr bestellt, die einen Kostendeckungsgrad unter 25% aufweisen.
In Rahmen der Erarbeitung der Angebotskonzepte für den 8. GLA wurden – aufgeteilt auf vier Regionen – Workshops mit Vertretern der Gemeinden und den Direktoren oder Angebotsplanern der jeweils betroffenen Transportunternehmen durchgeführt. Anlässlich der Workshops wurden die Gemeindevertreter über die Grundsätze der Angebotsplanung, die Rahmenbedingungen für den 8. GLA und den aktuellen Stand der Planung informiert. Die Workshop-Teilnehmer konnten dazu ein erstes Mal Stellung nehmen und Anregungen zu Angebotsverbesserungen sowie Ideen für Effizienzsteigerungen einbringen. Die Ergebnisse der Workshops werden gemeinsam mit den Ergebnissen der Vernehmlassung in die Überarbeitung der Vorlage und die weitere Angebotsplanung einfliessen.
Im GLA werden Streckennetz, Linienführung, Tarifpolitik sowie die Grundsätze des Betriebsangebotes und des Finanzprogramms festgelegt. Er ist alle vier Jahre zu erneuern. Grundlage des GLA ist das Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (ÖVG) sowie das dazugehörige Angebotsdekret.
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Vernehmlassung
Für Rückfragen
Dominic Wyler, Verkehrsplaner, Abteilung öffentlicher Verkehr, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 97 13
1 BLT-Bus Dornach – Aesch - Pfeffingen
2 Postauto Laufen – Röschenz – Kleinlützel - Roggenburg
3 Postauto Laufen – Wahlen – Grindel – Bärschwil - Laufen
4 BLT-Bus Bretzwil – Reigoldswil – Waldenburg
5 BLT-Bus Hölstein – Bennwil
6 BLT-Bus Lampenberg – Ramlinsburg – Lausen