6. Genereller Leistungsauftrag für den öffentlichen Verkehr: Start der Vernehmlassung

09.07.2008

Der 5. Generelle Leistungsauftrag für den öffentlichen Verkehr läuft Ende 2009 aus. Für die Folgejahre 2010 - 2013 wird rechtzeitig der 6. Generelle Leistungsauftrag (GLA) als Landratsvorlage in die Vernehmlassung geschickt. Auch der neue GLA wartet mit Verbesserungen auf, aber auch mit Sparpotenzial. Der 6. GLA geht bis zum 13. Oktober in die Vernehmlassung bei Gemeinden, Verbänden und Organisationen. Nach der Auswertung wird die definitive Landratsvorlage ausgearbeitet.



Der neue GLA sieht zum Beispiel eine Taktverdichtung der BLT-Linien 10 und 17 ab 2012 vor, sobald die neuen "Tango"-Fahrzeuge ausgeliefert sind. Weiter sollen die Industriegebiete von Arlesheim, Reinach und Sissach erschlossen werden; neue Buslinien sollen Allschwil mit dem Leimental sowie das Bruderholzspital, die Sportstätten St.Jakob und den Bahnhof Muttenz verbinden oder Ramlinsburg ans Regio-S-Bahnnetz anbinden.
An Sparbemühungen ist die Einstellung der Buslinie 84 auf dem Kantonsgebiet BL zu erwähnen. Die Passagierzahlen auf dieser Linie von und nach Schweizerhalle, Auhafen sind deutlich unter den Erwartungen. Die neue S-Bahnhaltestelle Salina-Raurica kompensiert jedoch diese Streichung.
Neu: Qualitätssicherung und Bonus/Malus-System
Im neuen GLA sollen systematische Qualitätsmessungen durchgeführt werden. Umfragen sollen eine weiträumige Vergleichbarkeit erbrachter Qualität ermöglichen. Allfällige Verbesserungen sind mit den entsprechenden Unternehmen auszuhandeln.
Darunter fällt auch das so genannte Bonus/Malus-System zur Verbesserung vor allem der Pünktlichkeit der SBB. Zusammen mit den SBB werden in den kommenden Monaten die Rahmenbedingungen für ein solches System ausgehandelt und der Zeitpunkt für die Einführung festgesetzt.
Im Generellen Leistungsauftrag (GLA) werden Streckennetz, Linienführung, Tarifpolitik sowie die Grundsätze des Betriebsangebotes und des Finanzprogramms festgelegt. Er ist alle vier Jahre zu erneuern. Grundlage des GLA ist das Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (ÖVG) sowie das dazugehörige Angebotsdekret.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Informationsdienst
Für Rückfragen:  
Markus Meisinger, Amt für Raumplanung, Abt. Öffentlicher Verkehr, Tel. 061 552 54 08
Roman Stingelin, Amt für Raumplanung, Abt. Öffentlicher Verkehr, Tel. 061 552 53 99
Liestal, 9. Juli 2008