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- 1,9 Mio. Franken für das Agglomerationsprogramm Basel
01.06.2016
1,9 Mio. Franken für das Agglomerationsprogramm Basel
Der Regierungsrat hat dem Landrat die Kosten für die Mitgliedsbeiträge an den Verein AggloBasel für die Jahre 2016–2019 in der Höhe von maximal 1‘920‘000 Franken (je 480‘000 Franken/Jahr) beantragt.
Die Agglomerationsprogramme sind ein Instrument des Bundes, um Agglomerationen im Bereich Siedlung und Verkehr zu unterstützen. Das Agglomerationsprogramm Basel ist das zentrale Planungsinstrument der trinationalen Region Basel. Der Bund legt pro Planungsgeneration einen Beitragssatz fest, mit dem er sich prozentual an den Investitionssummen beteiligt.
Die Agglomeration Basel ist definitionsgemäss trinational. Rund vierzig Prozent der zugehörigen Gemeinden befinden sich ausserhalb der Schweiz. Es ist eine ausgesprochene Qualität des Agglomerationsprogramms Basel, dass auch grenzüberschreitende Projekte zur Mitfinanzierung beim Bund angemeldet werden können und auch realisiert werden. Ein Beispiel dafür ist die Verlängerung der Tramlinie 3 von Basel nach Saint-Louis, bei der die Beiträge der Eidgenossenschaft (nebst jenen des französischen Staates) unabdingbar sind, um die Finanzierung sicherzustellen (Verhältnis rund: FR 70%, CH 30%).
Bis im Juni 2014 basierte das Agglomerationsprogramm Basel auf einer im Jahre 2010 von den vier Nordwestschweizer Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau und Solothurn vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit.
Die französischen und deutschen Partner wirkten zwar in der Trägerschaft des Agglomerationsprogramms Basel mit, waren aber nicht gleichberechtigt integriert und engagierten sich finanziell nicht. In der politischen Steuerung und der Geschäftsleitung des Agglomerationsprogramms hatten die Partner aus dem benachbarten Ausland lediglich eine beratende Stimme. Der Bund hat deshalb einen stärkeren und verbindlicheren Einbezug der ausländischen Partner in die Trägerschaft des Agglomerationsprogramms gefordert.
Die politische Steuerung des Agglomerationsprogramms Basel ist mit Beschluss vom 27. Januar 2014 übereingekommen, die bestehende Trägerschaft des Agglomerationsprogramms Basel in einen Verein nach schweizerischem Recht zu überführen. Die Vereinsgründung erfolgte am 1. Juli 2014.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Martin Kolb, Leiter Amt für Raumplanung, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 552 59 31
Die Agglomerationsprogramme sind ein Instrument des Bundes, um Agglomerationen im Bereich Siedlung und Verkehr zu unterstützen. Das Agglomerationsprogramm Basel ist das zentrale Planungsinstrument der trinationalen Region Basel. Der Bund legt pro Planungsgeneration einen Beitragssatz fest, mit dem er sich prozentual an den Investitionssummen beteiligt.
Die Agglomeration Basel ist definitionsgemäss trinational. Rund vierzig Prozent der zugehörigen Gemeinden befinden sich ausserhalb der Schweiz. Es ist eine ausgesprochene Qualität des Agglomerationsprogramms Basel, dass auch grenzüberschreitende Projekte zur Mitfinanzierung beim Bund angemeldet werden können und auch realisiert werden. Ein Beispiel dafür ist die Verlängerung der Tramlinie 3 von Basel nach Saint-Louis, bei der die Beiträge der Eidgenossenschaft (nebst jenen des französischen Staates) unabdingbar sind, um die Finanzierung sicherzustellen (Verhältnis rund: FR 70%, CH 30%).
Bis im Juni 2014 basierte das Agglomerationsprogramm Basel auf einer im Jahre 2010 von den vier Nordwestschweizer Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau und Solothurn vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit.
Die französischen und deutschen Partner wirkten zwar in der Trägerschaft des Agglomerationsprogramms Basel mit, waren aber nicht gleichberechtigt integriert und engagierten sich finanziell nicht. In der politischen Steuerung und der Geschäftsleitung des Agglomerationsprogramms hatten die Partner aus dem benachbarten Ausland lediglich eine beratende Stimme. Der Bund hat deshalb einen stärkeren und verbindlicheren Einbezug der ausländischen Partner in die Trägerschaft des Agglomerationsprogramms gefordert.
Die politische Steuerung des Agglomerationsprogramms Basel ist mit Beschluss vom 27. Januar 2014 übereingekommen, die bestehende Trägerschaft des Agglomerationsprogramms Basel in einen Verein nach schweizerischem Recht zu überführen. Die Vereinsgründung erfolgte am 1. Juli 2014.
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Für Rückfragen
Martin Kolb, Leiter Amt für Raumplanung, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 552 59 31