Stickstoff-Eintrag
Unter dem Begriff Stickstoff-Eintrag wird die Deposition von Stickoxiden und Ammoniak (NH3) aus der Luft verstanden. Die Luftreinhalte-Verordnung enthält keine Immissionsgrenzwerte für NH3. Mit den kritischen Wirkungsschwellen (Critical Loads, Critical Levels) für den Stickstoffeintrag, bei dem NH3 eine wesentliche Rolle spielt, sind jedoch wirkungsorientierte Belastungsgrenzen für die Schadstoffablagerung vorhanden.
Critical Loads und Critical Levels wurden im Rahmen der Konvention über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (CLRTAP) entwickelt. Sie sind ein Mass für die Empfindlichkeit der Ökosysteme und der menschlichen Gesundheit gegenüber Einträgen und Konzentrationen von Luftschadstoffen. Belastungen oberhalb dieser Grenzen sind auch gemäss Luftreinhalte-Verordnung als übermässige Immissionen zu beurteilen.
Stickoxide und Ammoniak werden von den Pflanzen und dem Boden gasförmig oder durch Partikel aus der Luft aufgenommen. Ist dieser Stickstoff-Eintrag aus der Luft zu hoch, so kann dies eine Änderung der Vegetationszusammensetzung zur Folge haben. Der Stickstoff-Eintrag in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt liegt zwischen 10 und 40 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr (kg N/ha/Jahr). Da die kritische Schwelle für den Stickstoff-Eintrag in Wäldern 10 kg N/ha/Jahr beträgt, leidet nahezu das gesamte Waldgebiet in den beiden Kantonen unter einem zu hohen Stickstoff-Eintrag. Um in der Region Basel den Stickstoffeintrag unterhalb der kritischen Wirkungsschwellen (Critical Loads) senken zu können, müssten die NH3-Emissionen um ein Drittel gesenkt werden. Dies liegt aber weit ausserhalb des mit realistischen Massnahmen erreichbaren Reduktionspotentials.