Luftreinhalteplan
Die Schadstoffemissionen sind in den letzten Jahren zurückgegangen; trotzdem sind die Ziele der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) nur teilweise erreicht worden. So werden bei den Schadstoffen Stickstoffdioxid (NO2), Ozon und lungengängiger Feinstaub (PM10) nach wie vor übermässige Belastungen festgestellt.
Gemäss Art. 31 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Bundes sind die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft deshalb verpflichtet, einen Massnahmenplan zur Verminderung der Schadstoff-Belastung zu erarbeiten. Zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung haben die Regierungen verschiedene Luftreinhaltepläne erlassen.