Öl- und Gasfeuerungen

Die Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen kleiner 1000 kW wird in der
Regel in die Verantwortung eines gewählten Feuerungskontrolleurs übergeben.
Einige Gemeinden haben eine liberalisierte Feuerungskontrolle eingeführt und
anerkennen die Messungen von Servicefirmen, sofern diese von qualifiziertem
Personal (messberichtige Personen) und mit typengeprüften Messgeräten
durchgeführt werden.

Messberechtigte Personen

Grenzwerte überschritten - was nun?

 Die Massnahmen und Fristen bei beanstandeten Anlagen bei Überschreitung der Grenzwerte richten sich nach den Vorgaben der kantonalen Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden (SGS 786.211).

Infos zu Massnahmen und Fristen

Atmosphärische Gasheizungen

 Bisher wurden die atmosphärischen Gasheizungen im Kanton
Basel-Landschaft nach Erstinbetriebnahme einmalig kontrolliert. Es fanden keine
periodischen Kontrollen statt. Die Anpassung der Kontrollperiodizität der
Gasfeuerungen von zwei auf vier Jahre in der aktuellen Luftreinhalte-Verordnung
(LRV) wird nun zum Anlass genommen auch im Kanton Basel-Landschaft ab der
Heizperiode 2019/2020 eine vierjährliche periodische Kontrolle einzuführen und
damit einen schweizweit einheitlichen Vollzug zu ermöglichen.

Adresse
Lufthygieneamt beider Basel
Rheinstrasse 29
4410 Liestal
T +41 61 552 56 19
F +41 61 552 69 81