Öl- und Gasfeuerungen
Alle Öl- und Gasfeuerungen müssen nach den Messempfehlungen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) gemessen werden. Die Messungen werden bei den Ölfeuerungen alle zwei Jahre, bei Gasfeuerungen alle vier Jahre wiederholt. Wird eine Öl-oder Gasfeuerung beanstandet, erfolgt eine Nachkontrolle.
Die Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen kleiner 1’000 kW wird in der Regel in die Verantwortung eines gewählten Feuerungskontrolleurs übergeben oder an die delegiert.
Einige Gemeinden haben eine liberalisierte Feuerungskontrolle eingeführt und anerkennen die Messungen von Servicefirmen, sofern diese von qualifiziertem Personal (messberichtige Personen) und mit typengeprüften Messgeräten durchgeführt werden.
Zugelassene Fachbetriebe
Die amtlichen Messungen und Kontrollen dürfen im Kanton Basel-Landschaft nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, deren Fachpersonen die spezifischen Ausbildungsmodule des BAFU erfolgreich abgeschlossen haben. Aufgrund dieser Ausbildungsnachweise erteilt das Lufthygieneamt beider Basel die Zulassung. Die fortlaufend aktualisierte Zulassungsliste der feuerungstechnischen Fachbetriebe steht online zur Verfügung.
Grenzwerte überschritten - was nun?
Die Massnahmen und Fristen bei beanstandeten Anlagen bei Überschreitung der Grenzwerte richten sich nach den Vorgaben der kantonalen Verordnung über die Feuerungskontrolle der Gemeinden (VFkG; SGS 786.211).