Holzfeuerungen
Mit der Revision der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) im Jahr 2018 wurde eine periodische Kontrolle von Holzfeuerungen mit einer Leistung unter 70 kW festgelegt. Derzeit wird im Kanton Basel-Landschaft die rechtliche und organisatorische Grundlage dazu geschaffen, diese ab der Heizperiode 2021/2021 auf dem Kantonsgebiet umzusetzen.
Hierbei wird zwischen Einzelöfen (z. B. Cheminées und Schwedenöfen) und Zentralheizungen (Heizkessel welche mit Holzbrennstoffen betrieben werden) unterschieden.
Für Zentralheizungen ist zukünftig eine 4-jährliche Messpflicht vorgesehen. Bei Einzelöfen wird die Kontrolle primär durch Information und Beratung sichergestellt.
Über die konkrete Ausgestaltung der Holzfeuerungskontrolle wird zu einem späteren Zeitpunkt informiert.