Holzfeuerungen

Mit der Revision der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) im Jahr 2018 wurde eine periodische Kontrolle von Holzfeuerungen mit einer Leistung unter 70 kW festgelegt. Derzeit wird im Kanton Basel-Landschaft die rechtliche und organisatorische Grundlage dazu geschaffen, diese ab der Heizperiode 2021/2021 auf dem Kantonsgebiet umzusetzen.

Hierbei wird zwischen Einzelöfen (z. B. Cheminées und Schwedenöfen) und Zentralheizungen (Heizkessel welche mit Holzbrennstoffen betrieben werden) unterschieden.

Für Zentralheizungen ist zukünftig eine 4-jährliche Messpflicht vorgesehen. Bei Einzelöfen wird die Kontrolle primär durch Information und Beratung sichergestellt.

Über die konkrete Ausgestaltung der Holzfeuerungskontrolle wird zu einem späteren Zeitpunkt informiert.

Richtig anfeuern

Handbeschickte Holzfeuerungen

Für ein raucharmes, helles und warmes Holzfeuer braucht es wenig trockenes, fein gespaltenes Holz und eine goldene Regel zum Anfeuern: Immer oben anzünden. So entstehen wenig Russ und Feinstaub. Nachbarn werden nicht durch Rauch belästigt und man holt das Maximum an Wärme aus dem Holz, was auch ökonomische Vorteile hat.

Richtig anfeuern

Holzbacköfen

Um Holzback- und Pizzaöfen raucharm zu betreiben, ist es wichtig, diese richtig anzufeuern und das Holz sorgfältig nachzulegen. Die nachfolgenden Dokumente geben eine Handlungsanweisung, wie diese emissionsarm zu betreiben sind.
Adresse
Lufthygieneamt beider Basel
Rheinstrasse 29
4410 Liestal
T +41 61 552 56 19
F +41 61 552 69 81