Feuerungskontrollen
Saubere und sparsame Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit. Deshalb verlangt die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) die regelmässige Kontrolle der Öl- oder Gasheizungen und den Holzfeuerungen.
Der zulässige Ausstoss von Schadstoffen bei Feuerungen ist gesetzlich begrenzt. Die Grenzwerte sind in der LRV festgelegt.
Im Kanton Basel-Stadt ist die Fachstelle Heizungs- und Tankanlagen des Amtes für Umwelt und Energie zuständig für die Feuerungskontrolle.
Wer kontrolliert meine Feuerungsanlage?
Die Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft kontrollieren Heizkessel für Öl und Gas bis 1'000 kW.
Das Lufthygieneamt beider Basel ist zuständig für den Vollzug bei den zentralen Holzfeuerungen, grösseren Feuerungsanlagen und bei allen Motoren. Bei Holzfeuerungen besteht derzeit ab 70 kW Leistung eine Messpflicht. Ab der Heizperiode 2020 / 2021 werden sämtliche Holzfeuerungen im Kanton Basel-Landschaft kontrolliert.
Zentrale Feuerungsdatenbank im Kanton Basel-Landschaft
Im Kanton Basel-Landschaft werden die Daten zu den Feuerungsanlagen in der zentralen Datenbank FEKO geführt. Gemeinden und die von ihnen gewählten Feuerungskontrolleure haben auf die von ihnen betreuten und kontrollierten Anlagen direkten Zugriff. Anlagedaten können von den berechtigten Personen bezogen und Messwerte und Anlageänderungen über eine Schnittstelle in die Datenbank FEKO importiert werden.