Feuerungskontrollen
Saubere und sparsame Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit. Deshalb verlangt die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) die regelmässige Kontrolle der Öl- oder Gasheizungen und der Holzfeuerungen. Zu den kontrollpflichtigen Holzheizungen gehören auch Einzelraumfeuerungen wie beispielsweise Cheminées.
Der zulässige Ausstoss von Schadstoffen bei Feuerungen ist gesetzlich begrenzt. Die Grenzwerte sind in der LRV festgelegt.
Im Kanton Basel-Stadt ist die Fachstelle Heizungs- und Tankanlagen des Amts für Umwelt und Energie für die Feuerungskontrolle zuständig.
Wer kontrolliert meine Feuerungsanlage?
Die Organisation der Feuerungskontrolle von Öl-, Gasfeuerungen bis 1’000 kW und Holzfeuerungen bis 70 kW wurde im Kanton Basel-Landschaft an die Gemeinden übertragen.
Zentrale Feuerungsdatenbank im Kanton Basel-Landschaft
Im Kanton Basel-Landschaft werden die Daten zu den Feuerungsanlagen in der zentralen Datenbank FEKO geführt. Gemeinden und die von ihnen gewählten Feuerungskontrolleure haben auf die von ihnen betreuten und kontrollierten Anlagen direkten Zugriff. Anlagedaten können von den berechtigten Personen bezogen und Messwerte und Anlageänderungen über eine Schnittstelle in die Datenbank FEKO importiert werden.
Meldepflicht für Neuanlagen
Für einen lückenlosen Vollzug der gesetzlichen Kontrollpflicht ist es notwendig, dass alle mess- und kontrollpflichtigen Anlagen im Kanton Basel-Landschaft in der zentralen Datenbank FEKO erfasst sind. Bei Anlagen, die noch nicht in der FEKO erfasst sind, ist der Eigentümer verpflichtet, die Meldung an das Lufthygieneamt beider Basel zu veranlassen. Dazu steht ein Meldeportal zur Verfügung.
Musterbeispiel
In diesem Musterbeispiel erhalten Sie einen Überblick und sehen welche Angaben Sie für das Ausfüllen des Meldeformulars benötigen (siehe PDF-Quittung).
In diesem Musterbeispiel erhalten Sie einen Überblick und sehen welche Angaben Sie für das Ausfüllen des Meldeformulars benötigen (siehe PDF-Quittung).