Zuständigkeiten bei Geruchsklagen
Im Kanton Basel-Landschaft sind die Gemeinden zuständig für die Entgegennahme von Geruchsklagen. Sie führen die ersten Abklärungen durch, insbesondere über die Häufigkeit und Stärke der Immissionen, und stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Verursacher fest und veranlassen die notwendigen Massnahmen. Falls sich bei dieser Vorabklärung herausstellen sollte, dass die Gemeinde nicht zuständig ist, so leitet diese ihre Feststellungen und Beurteilungen an die zuständige kantonale Behörde weiter.
In Pratteln können Klagen direkt an die Geruchsmeldestelle Pratteln gerichtet werden.T 061 825 21 94
In Muttenz können Klagen aus dem Raum Schweizerhalle direkt an die Geruchsmeldestelle Muttenz/Schweizerhalle gerichtet werden. T 058 678 20 94
Für die Stadt Basel und die Gemeinden Riehen und Bettingen führt das Lufthygieneamt beider Basel die Geruchsmeldestelle. Kontaktformular
Diese ist werktags erreichbar von 08.00 - 12.00 Uhr und von 13.30 - 17.00 Uhr.
T 061 552 68 68
Für den Kanton Basel-Stadt können Klagen in dringenden Fällen an den Notruf 117 gerichtet werden.
Innenluftproblematik Eine Beratung bei Innenraumluftbelastungen wird von folgenden Stellen angeboten:Basel-Stadt: Kantonales Laboratorium, T 061 385 25 00
Basel-Landschaft: Amt für Umweltschutz und Energie, T 061 552 51 11
Fragen zu Radonbelastung in Wohnräumen
Basel-Stadt: Kantonales Laboratorium, T 067 385 25 00
Basel-Landschaft: Kantonales Laboratorium, T 061 552 20 50