Geruchsklagen

Das Betreiben von Anlagen kann Gerüche verursachen. Das ist bis zu einem gewissen Mass zulässig. Werden die Geruchseinwirkungen übermässig, können sie das Wohlbefinden der Wohnbevölkerung beeinträchtigen. Ob eine Geruchseinwirkung über dieses Mass hinausgeht, muss im Einzelfall geklärt werden.
In einigen Fällen ist aus Sicht der Luftreinhaltung keine Übermässigkeit gegeben. Das betrifft zum Beispiel der Zigarettenrauch vom Nachbarn, ein Grillfeuer oder die Kompostierung im Garten. In diesen Fällen handelt es sich um rein privatrechtliche Fälle, welche von den zuständigen Behörden nicht beurteilt werden.
Geruchsklagen gegenüber Hausbewohnern und Nachbarn in der gleichen Liegenschaft sind an den Hauseigentümer zu richten. Die Mieter sind in der Regel angehalten, übermässige Einwirkungen auf die anderen Mieter zu unterlassen.
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Welche Aufgaben hat die Gemeinde in Bezug auf Gerüche