Korrosionsschutz im Freien

Bei der Erneuerung des Oberflächenschutzes an Objekten im Freien oder bei der Oberflächenbehandlung von Fassaden können erhebliche Mengen von gesundheitsschädlichen Metallen wie Blei, Zink und Chrom, aber auch umwelt-gefährdende organische Verbindungen wie PCB oder krebserzeugende Dioxine in die Umwelt gelangen. Um die Freisetzung von Schadstoffen zu verhindern, müssen bei der Vergabe und bei der Ausführung von Korrosionsschutzarbeiten die gesetzlichen Vorschriften beachtet und geeignete Massnahmen ergriffen werden. Mit einer umweltgerechten Arbeitsweise und dem Einsatz ökologisch unbedenklicher Produkte (schwermetallfrei, lösemittelarm etc.) für die Neubeschichtung können hohe Kosten für die Sanierung von Umweltschäden vermieden werden. In der Regel ist eine umweltgerechte Arbeitsweise gewährleistet, wenn die Empfehlungen des Bundes sowie die Cercl'Air-Empfehlung Nr. 30 „Umweltschutzmassnahmen bei der Instandhaltung des Korrosionsschutzes von Stahltragwerken der Elektrizitätsübertragung“ befolgt werden.

Meldepflicht
Korrosionsschutzarbeiten mit einer Sanierungsfläche von über 50 m2 unterliegen der Meldepflicht.
Das Lufthygieneamt ist Melde- und Koordinationsstelle für Korrosionsschutzprojekte im Kanton Basel-Stadt.
Das Amt für Umweltschutz und Energie ist Melde- und Koordinationsstelle für Korrosionsschutzprojekte im Kanton Basel-Landschaft.

Die Erstmeldung hat mit dem Meldeformular für Korrosionsschutzarbeiten an Objekten im Freien  mindestens 4 Monate vor der Durchführung beim Lufthygieneamt beider Basel resp. Amt für Umweltschutz und Energie zu erfolgen.

Inhaltsstoffe der Altbeschichtung müssen bekannt sein!
Um angemessene Emissionsminderungs-Massnahmen planen zu können, müssen die Inhaltsstoffe der Altbeschichtung vor der Sanierung bekannt sein. Die Anstriche aus der Zeit vor 1975 können z.B. PCB enthalten. Die PCB-Konzentrationen der Beschichtungen können von Spuren (einige mg/kg) bis zu einigen Gewichtsprozenten betragen. Bei Planungsbeginn empfiehlt sich eine chemisch-analytische Untersuchung des Anstriches. Die Analyse sollte in der Regel die Parameter PCB, PAK sowie ausgewählte Schwermetalle wie Cadmium, Blei, Zink, und Chrom beinhalten.

Schutzmassnahmen
Die Anforderungen an die Schutzmassnahmen richten sich nach der Schadstoffart und Schadstoffmenge in der Altbeschichtung. Bei demontierbaren Objekten ist die Behandlung im Werk immer zu prüfen. Ist die Demontage nicht möglich, sind die Umweltschutzmassnahmen nach den BAFU-Richtlinien (siehe Planungshilfen ) zu planen. Wenn PCB Konzentrationen von mehr als 100 ppm in der Altbeschichtung vorhanden sind, müssen maximale Schutzmassnahmen getroffen werden. Dies bedeutet u.a., dass die Arbeiten in einer dichten Einhausung erfolgen müssen.     

Vorsicht beim Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen!
Beim neuen Korrosionsschutz ist auf schwermetallhaltige Beschichtungsstoffe zu verzichten. Wo möglich sind lösemittelfreie oder -arme Anstrichstoffe einzusetzen. Zum Reinigen und Entfetten sind wässrige Systeme zu verwenden. Ist dies nicht möglich sind Produkte mit schwerflüchtigen Lösungsmitteln zu verwenden. Streichen und Rollen sind dem Spritzen als Auftragsverfahren vorzuziehen.
 

Entsorgung
Strahlschutt und Filterstaub sind Sonderabfälle. Bei der Entsorgung sind die Bestimmungen der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) zu beachten. Die Abfälle müssen vor der Entsorgung analysiert werden (Schwermetalle, PCB).

Lärmschutz 
Es sind Massnahmen zu treffen, um Lärmbelästigungen so klein wie möglich zu halten. Vor der Ausführung von Arbeiten, sind die unmittelbar betroffenen Anwohner rechtzeitig zu informieren. Die Orientierung der Bevölkerung kann Klagen vorbeugen.

Arbeiternehmerschutz
Die Arbeitnehmer-Vorschriften der SUVA sowie des Kantons sind zu beachten und die vorgeschriebenen Schutzmittel zu verwenden. Richtlinien und Merkblätter der SUVA können bezogen werden bei:
SUVA, zentraler Kundendienst, Postfach, 6002 Luzern, Tel. 041 / 419 58 51, Fax 041 / 419 59 17 
  

Gewässerschutz
Reinigungsmittel, Anstrichstoffe, Strahlmittel und Strahlschutt dürfen nicht in Gewässer gelangen. Es ist darauf zu achten, dass keine Regenwasser in die Einhausung gelangt. Sofern Abwässer anfallen, ist für deren Ableitung (Gewässer, öffentliche Kanalisation) eine Bewilligung einzuholen.

Planungshilfen
Für die Ausführung von Korrosionsschutzarbeiten hat das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) und die Schweizerische Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute (Cercl'Air) einige Vollzugshilfen und Richtlinien erarbeitet, um zur praxisgerechten und einheitlichen Einhaltung der Vorschriften beizutragen. 

Immissionsmessungen
Je nach Grösse und Lage des Objekts können in der Umgebung Immissionsmessungen nötig sein. Das Lufthygieneamt resp. das Amt für Umweltschutz und Energie legen frühzeitig das Untersuchungsprogramm und das Probenahmekonzept fest.

Informationen und Auskünfte
Das Lufthygieneamt ist Melde- und Koordinationsstelle für Korrosionsschutzprojekte im Kanton Basel-Stadt.
Adresse: Lufthygieneamt beider Basel, Rheinstrasse 44, 4410 Liestal
Tel.: 061/925 56 19
[email protected]  
 
Das Amt für Umweltschutz und Energie ist Melde- und Koordinationsstelle für Korrosionsschutzprojekte im Kanton Basel-Landschaft.
Adresse: Amt für Umweltschutz und Energie, Rheinstrasse 29, Postfach, 4410 Liestal
Tel.: 061 552 51 11
[email protected]  
Adresse
Lufthygieneamt beider Basel
Rheinstrasse 29
4410 Liestal
T +41 61 552 56 19
F +41 61 552 69 81