Baustellen

Luftreinhaltung auf Baustellen - die Baustellenrichtlinie Luft
Auf Baustellen entstehen verschiedene Luftschadstoffe. Sichtbare Zeichen sind zum Beispiel Rauch- und Staubfahnen. Unsichtbar, aber umso gefährlicher, sind die lungengängigen Feinpartikel im Abgas von Baumaschinen mit Dieselmotoren sowie Lösungsmittel und Dämpfe. Diese Stoffe gefährden die Gesundheit der auf dem Bau beschäftigten Personen und der Bevölkerung in der Baustellenumgebung.
Damit die Luftbelastung auf der Baustelle abnimmt, hat der Bund im September 2002 die Richtlinie "Luftreinhaltung auf Baustellen" in Kraft gesetzt. Bei allen Bauvorhaben müssen Massnahmen umgesetzt werden. Die Massnahmen, welche in der Baubewilligung verfügt und auf welche in der Ausschreibung hingewiesen wird, werden im Rahmen der Bauausführung durch das Lufthygieneamt kontrolliert.
 
Welche Massnahmen umzusetzen sind, hängt von der Lage und der Grösse der Baustelle ab: Anhand der Lage, Grösse und Kubatur eines Bauvorhabens wird die Baustelle in eine der beiden Massnahmenstufen A oder B eingeteilt.
Adresse
Lufthygieneamt beider Basel
Rheinstrasse 29
4410 Liestal
T +41 61 552 56 19
F +41 61 552 69 81